Auszug - Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH sowie Änderung des Gesellschaftsvertrags und Einführung einer Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH  

31. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2016/03765 Jahresabschluß zum 31.12.2015 der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH sowie Änderung des Gesellschaftsvertrags und Einführung einer Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Beteiligt:1.203 - Beteiligungscontrolling
Bearbeiter/-in: Rehberg, Manfred   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rohlf fragt, ob diese Vorlage rückwirkend beschlossen werde, weil in der Vorlage eine Gewinnausschüttung zum 01.07.2016 vorgesehen sei. Herr Barteck erklärt die Richtlinien des HGB. Somit falle nach dem Jahresabschluss die Entscheidung über die Ergebnisverwendung. Der Werkausschuss werde gemäß der Verfahrensrichtlinien beteiligt, um eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung abzugeben. Unmittelbar danach werde entschieden. Hierbei seien keine rückwirkenden Zahlungen mit rückwirkender Verzinsung vorgesehen.

 

Herr Büttner bemängelt, dass dieser Bericht zum wiederholten Male ohne Seitenzahlen gefertigt werde. Dies wird durch Herrn Dr. Verwey bestätigt und weitergegeben.

 

Frau Dr. Blunk fragt nach der Höhe der Wertgrenzen und bezieht sich auf den Wortlaut

„wesentliche Geschäftsvorfälle“. Sie möchte wissen, wer die Grenze zwischen wesentlich und unwesentlich bestimme. Herr Barteck erläutert, dass durch den Hauptausschuss ein Mustergesellschaftervertrag erstellt werde. Die Geschäftsordnung bestimme die Wertgrenzen.  Auch gebe es eine Informationspflicht der Geschäftsführung über wichtige Angelegenheiten. Hierüber werde auch hier im Werkausschuss berichtet. Diese Regelungen werden im Gesellschaftsvertrag durch den Gesellschafter getroffen. Er entscheidet, ob es ausreichend sei oder nicht. Herr Wiese ergänzt, dass diese Thematik unter Punkt 9 festgelegt sei. Herr Dr. Verwey verweist auf S. 6 des Berichtes, wo alle Dinge, die als zustimmungspflichtig gelten, aufgeführt seien. Die Vorschläge der Hansestadt Lübeck in Sachen EZL werden durch den Werkausschuss kontrolliert. Da die EZL keinen Aufsichtsrat besitze, übernehme der Werkausschuss diese Stellung im übertragenen Sinne.

 

In diesem Zusammenhang verweist der Vorsitzende auf den nichtöffentlichen Teil der

Sitzung, um zukünftig solche Themen zu diskutieren.

 

 

Herr Freitag findet das Verhältnis von Anlagevermögen zu den Abschreibungen zu hoch.

Herr Rehberg erläutert die Struktur des Anlagevermögens. Vieles sei gemietet, wie Sortieranlage und Gebäude, diese würden der EBL gehören. Das Vermögen der EZL stecke hauptsächlich in den beweglichen Anlagegütern (LKW, Radlader), deshalb auch die kurzen Abschreibungszeiten.

 

Herr Freitag fragt nach einer kompletten Anlageliste und die Entwicklung des Anlagevermögens. Herr Rehberg sagt diese als Anlage an das nichtöffentliche Protokoll zu. (s. Anlage 2 – nichtöffentlicher Teil!)

 

Herr Dr. Verwey schlägt vor, den Beschlussvorschlag unter 1 dahingehend zu ändern, das Datum der Ausschüttung an die Gesellschafterin „01.07.2016“ durch „01.08.2016“ zu ersetzen.

 


Beschluss:

 

Der Werkausschuss empfiehlt,

  1. Den Lagebericht 2015 der Geschäftsführung entgegenzunehmen. Der Jahresabschluss der EZL GmbH zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 1.246.798,26 EURO und einem Jahresüberschuss in Höhe von 130.573,00 EURO  festzustellen (Anlage 1). Aus dem Jahresüberschuss  einen Betrag in Höhe von 50 % = 65.286,50 EURO zum 01.07.2016 an die Gesellschafterin auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
  2. Dem Geschäftsführer ,Herrn Manfred Rehberg, für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu  erteilen.
  3. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lübeck mit der Prüfung des Jahresabschlusses  zum 31.12.2016 zu beauftragen.
  4. Den Gesellschaftsvertrag der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) gemäß Anlage 2 neu zu fassen.
  5. Eine Geschäftsanweisung  für die Geschäftsführung der EZL gemäß Anlage 3 zu erlassen.

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss beschließt einstimmig mit der von Herrn Dr. Verwey vorgeschlagenen Änderung entsprechend der Vorlage.