Auszug - Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 im Produkt 363002 - Jugendhilfe
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d GO-SH für das Produkt Jugendhilfe, Produktsachkonto 363002000.5331001, aus dem Produkt Allgemeine Schulträgeraufgaben, Produktsachkonto 243001000.4141000
für 2015 356.145,83 €
für 20161.316.839,17 €.
Dem Schulträger Hansestadt Lübeck wurden seitens des Landes als finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Schulbegleitung sowie für die Schulische Assistenz an Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 zweckgebundene Erträge gewährt. Die entsprechenden Leistungen der Integrationshilfen an Schulen werden durch den Bereich Familienhilfen/Jugendamt gem. der Projekt- und Budgetvereinbarung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung finanziert. Entsprechend ist die Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei).