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Auszug - Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 im Produkt 363002 - Jugendhilfe  

23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018
TOP: Ö 10.11
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/03713 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 im Produkt 363002 - Jugendhilfe
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.510 - Familienhilfen/Jugendamt Bearbeiter/-in: Bender, Olga
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d GO-SH für das Produkt Jugendhilfe, Produktsachkonto 363002000.5331001, aus dem Produkt Allgemeine Schulträgeraufgaben, Produktsachkonto 243001000.4141000

für 2015   356.145,83 €

für 20161.316.839,17 €.

 

Dem Schulträger Hansestadt Lübeck wurden seitens des Landes als finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Schulbegleitung sowie für die Schulische Assistenz an Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 zweckgebundene Erträge gewährt. Die entsprechenden Leistungen der Integrationshilfen an Schulen werden durch den Bereich Familienhilfen/Jugendamt gem. der Projekt- und Budgetvereinbarung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung finanziert. Entsprechend ist die Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei).