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Auszug - Gutachten zur Schulentwicklungsplanung  

23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018
TOP: Ö 10.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/03609 Gutachten zur Schulentwicklungsplanung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Borchardt, Andreas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Puhle beantragt die Abstimmung in der Fassung des Ausschusses für Schule und Sport

BM Puhle beantragt die Abstimmung in der Fassung des Ausschusses für Schule und Sport.

 

Die Fraktion GAL zieht ihren Antrag zu TOP 10.4.1 zurück.

Beschlussvorschlag in der abgestimmten Fassung des Ausschusses für Schule und Sport:

Beschlussvorschlag in der Fassung des Ausschusses für Schule und Sport:

 

  1. Das Resümee des Gutachtens der "Projektgruppe Bildung und Region" (BiRegio) wird als Bericht zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Gutachteremfpehlungen, vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklung der SchülerInnenzahlen und unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Hansestadt Lübeck sowie unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Schule Niendorf und zur Schule Groß Steinrade, ein Maßnahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung zu erstellen.

 

 

      (neu) 3. Die Schulentwicklungsplanung wird in den jeweiligen Sozialräumen öffentlich vorgestellt. Hierbei ist jeweils die Situation in dem jeweiligen Sozialraum sowie die gesamtstädtische Situation darzustellen.

 

      (neu) 4. Der Verwaltungsvorschlag ist dem Schul- und Sportausschuss vor Beginn der Regionalkonferenzen zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig in der ergänzten und  geänderten Fassung des Ausschusses für Schule und Sport 

 

(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei).