Auszug - Bebauungsplan 22.04.00 - Buntekuh / Pinassenweg - Aufstellungsbeschluss (5.610)
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Ramcke möchte wissen, ob es dort auch 30%-igen sozialen Wohnungsbau geben werde.
Herr Senator Boden bestätigt dies und verweist auf den bestehenden Bürgerschaftsbeschluss.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage:15 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
1.Für den zwischen dem Kreuzungsbereich Moislinger Allee / Buntekuhweg, den Sportflächen und dem Pinassenweg im Stadtteil Buntekuh gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung attraktiver und zeitgemäßer Wohnbauflächen für Geschoßwohnungsbau und verdichteten Einfamilienhausbau im Stadtteil Buntkuh geschaffen werden.
2.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.