Auszug - Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 im Produkt 363002 - Jugendhilfe  

47. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 14.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:21 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/03713 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 im Produkt 363002 - Jugendhilfe
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.510 - Familienhilfen/Jugendamt Bearbeiter/-in: Bender, Olga
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d GO-SH für das Produkt Jugendhilfe, Produktsachkonto 363002000.5331001, aus dem Produkt Allgemeine Schulträgeraufgaben, Produktsachkonto 243001000.4141000

für 2015                 356.145,83 €

für 2016              1.316.839,17 €.

 

Dem Schulträger Hansestadt Lübeck wurden seitens des Landes als finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Schulbegleitung sowie für die Schulische Assistenz an Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 zweckgebundene Erträge gewährt. Die entsprechenden Leistungen der Integrationshilfen an Schulen werden durch den Bereich Familienhilfen/Jugendamt gem. der Projekt- und Budgetvereinbarung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung finanziert. Entsprechend ist die Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung erforderlich.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.