Auszug - Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln aufgrund des Übergangs der SchulhausmeisterInnen und SchularbeiterInnen vom Bereich 4.401 ? Schule und Sport zum Bereich 5.651 ? GMHL zum 01.01.2016; Hier: Personalaufwendungen  

47. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 14.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:21 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/03558 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln aufgrund des Übergangs der SchulhausmeisterInnen und SchularbeiterInnen vom Bereich 4.401 ? Schule und Sport zum Bereich 5.651 ? GMHL zum 01.01.2016;
Hier: Personalaufwendungen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Jahn, Lasse
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Für den Übergang der SchulhausmeisterInnen und SchularbeiterInnen mit Wirkung zum 01.01.2016 vom Bereich 4.401 (Schule und Sport) zum Bereich 5.651 (GMHL) werden für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein überplanmäßig Haushaltsmittel für Personalkosten in Höhe von 4.021.700 Euro auf dem Produktsachkonto 111029.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen im Produkt 111029 – Gebäudemanagement bewilligt.

Die Deckung wird aus folgenden Produktsachkonten des FB4 sichergestellt:

 

- 211001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :                  892.800,00 Euro

- 217001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :                  350.200,00 Euro

- 218201.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :                  783.700,00 Euro

- 221001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :                  191.500,00 Euro

- 233001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :                 297.600,00 Euro

- 243001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :              1.275.700,00 Euro

- 424001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :                 230.200,00 Euro

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die haushaltsmäßige Ordnung herzustellen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.