Auszug - Ausnahme aus der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 09.29.00 - Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee - hier: Weidentrift 4-6, Neubau Drogeriefachmarkt (5.610)
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Freitag möchte den Stand des B-Planverfahrens wissen.
Herr Schröder erläutert, dass dieser B-Plan momentan keine hohe Bearbeitungspriorität habe. Die Veränderungssperre laufe im August 2016 aus und es bestünde derzeit kein akuter Regelungsbedarf.
Herr Howe möchte wissen, ob die verkehrliche Erschließung von der Ratzeburger Allee oder von der Weidentrift aus erfolge.
Frau Biermann erläutert, dass die verkehrliche Erschließung von beiden erwähnten Straßenzügen aus erfolgen werde.
Herr Dr. Brock moniert, dass er auf diesem Wege, über diese Vorlage erfahren habe, dass die Verwaltung den B-Plan momentan nicht weiter verfolge und nicht als Information an den Bauausschuss. Seiner Meinung nach hätte die Verwaltung dies vorher kommunizieren müssen.
Frau Biermann erklärt, dass die mit der Aufstellung des B-Planes 09.29.00 verfolgten Ziele weiterhin Gültigkeit hätten, aber aus momentaner Sicht andere Vorhaben größere Priorität besäßen.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Für den beantragten Neubau eines Drogeriemarktes mit ca. 700 qm Verkaufsfläche am Weidentrift 4-6 (Bauantrag Az.: 0472/2016, eingegangen am 01.03.2016) wird gemäß § 14 Abs. 2 BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 09.29.00 – Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee – beschlossen.