Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Dünenpark, Freibeuterweg, Pulverhorn, Schatzkiste, Schmugglerstieg (5.660)  

22. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018
TOP: Ö 10.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 26.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/03487 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Dünenpark, Freibeuterweg, Pulverhorn, Schatzkiste, Schmugglerstieg (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu spricht BM Böhm

 


Beschluss:

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 1 wird beschlossen:

Stadtteil: Travemünde

Gemarkung:

Flur:

Flurstücke:

a.) Dünenpark, Freibeuterweg, Pulverhorn, Schatzkiste, Schmugglerstieg

Kfz-befahrbare Verbindung zwischen Dünenweg und Dünenpark

Trave und Dassower See

1

755 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straßen – beschränkt öffentliche Straßen.

b.) Geh- und Radweg

zwischen Pulverhorn und Freibeuterweg

 

Trave und Dassower See

1

755 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4c StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen: 46

Nein-Stimmen: 2

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der

Niederschrift bei.