Vorlage - VO/2016/03487
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Beschlussvorschlag
Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 1 wird beschlossen:
Stadtteil: Travemünde | Gemarkung: | Flur: | Flurstücke: |
a.) Dünenpark, Freibeuterweg, Pulverhorn, Schatzkiste, Schmugglerstieg Kfz-befahrbare Verbindung zwischen Dünenweg und Dünenpark | Trave und Dassower See | 1 | 755 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straßen – beschränkt öffentliche Straßen.
b.) Geh- und Radweg zwischen Pulverhorn und Freibeuterweg
| Trave und Dassower See | 1 | 755 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4c StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Der Erschließungsträger. Zustimmend. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996. |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Auf der Grundlage des rechtskräftigen und vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 33.04.00 – Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall Teilbereich III, Dörfer 4-6 – und des diesbezüglichen Durchführungsvertrages vom 23.11.2007 zwischen der Projektgesellschaft Priwall Strand mbH und der Hansestadt Lübeck erfolgte die Erschließung der Feriendörfer 4-6 auf dem Priwall.
Die Verkehrsflächen in diesem Gebiet sind gemäß o.g. B-Plan als öffentliche Flächen ausgewiesenen, so auch die mit Realisierung des Projektes Waterfront in einer Breite von ca. 5,00 m zur Verfügung stehende und Kfz-befahrbare Verbindung zwischen Dünenweg und Dünenpark. Gleiches gilt für den Geh- und Radweg als Verbindung zwischen den Straßen Pulverhorn – Freibeuterweg, der in einer Breite von ca. 3,00 m ausgebaut wurde.
Der Erschließungsträger hat die Übergabe der Erschließungsstraßen/-wege an die Hansestadt Lübeck angezeigt, so dass die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vorliegt. Die diesbezügliche Vereinbarung zur Übernahme mit Ablauf des 29.02.2016 liegt ihm zur Unterschrift vor.
Die Widmung umfasst die folgenden, noch im Eigentum des Erschließungsträgers stehenden Verkehrsflächen gemäß Anlage 1.
Stadtteil: Travemünde | Gemarkung: | Flur: | Flurstücke: |
a.) Dünenpark, Freibeuterweg, Pulverhorn, Schatzkiste, Schmugglerstieg Kfz-befahrbare Verbindung zwischen Dünenweg und Dünenpark | Trave und Dassower See | 1 | 755 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straßen – beschränkt öffentliche Straßen.
b.) Geh- und Radweg zwischen Pulverhorn und Freibeuterweg
| Trave und Dassower See | 1 | 755 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4c StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.
Anlagen
Anlage 1 - Plan zur Widmung Dünenpark etc.; Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_Widmung_Dünenpark_04122015 (1159 KB) |