Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum abwehrenden Brandschutz und der Technischen Hilfe mit der Stadt Bad Schwartau
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte „Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Stadt Bad Schwartau über die Unterstützung bei bestimmten Einsätzen des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe nach dem Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein auf dem Stadtgebiet der Stadt Bad Schwartau“ abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei