Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Dünenpark, Freibeuterweg, Pulverhorn, Schatzkiste, Schmugglerstieg (5.660)
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 1 wird beschlossen:
Stadtteil: Travemünde | Gemarkung: | Flur: | Flurstücke: |
a.) Dünenpark, Freibeuterweg, Pulverhorn, Schatzkiste, Schmugglerstieg Kfz-befahrbare Verbindung zwischen Dünenweg und Dünenpark | Trave und Dassower See | 1 | 755 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straßen – beschränkt öffentliche Straßen.
b.) Geh- und Radweg zwischen Pulverhorn und Freibeuterweg
| Trave und Dassower See | 1 | 755 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4c StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.