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Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Dünenpark, Freibeuterweg, Pulverhorn, Schatzkiste, Schmugglerstieg (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:32 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/03487 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Dünenpark, Freibeuterweg, Pulverhorn, Schatzkiste, Schmugglerstieg (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 1 wird beschlossen:

Stadtteil: Travemünde

Gemarkung:

Flur:

Flurstücke:

a.) Dünenpark, Freibeuterweg, Pulverhorn, Schatzkiste, Schmugglerstieg

Kfz-befahrbare Verbindung zwischen Dünenweg und Dünenpark

Trave und Dassower See

1

755 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straßen – beschränkt öffentliche Straßen.

b.) Geh- und Radweg

zwischen Pulverhorn und Freibeuterweg

 

Trave und Dassower See

1

755 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4c StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.