Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum abwehrenden Brandschutz und der Technischen Hilfe mit der Stadt Bad Schwartau
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldungen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte „Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Stadt Bad Schwartau über die Unterstützung bei bestimmten Einsätzen des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe nach dem Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein auf dem Stadtgebiet der Stadt Bad Schwartau“ abzuschließen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.