Auszug - Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Ordnung im Strandgebiet des Ostseeheilbades Travemünde (Strandsatzung)  

21. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.2
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 14.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2016/03403 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Ordnung im Strandgebiet des Ostseeheilbades Travemünde (Strandsatzung)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Graf, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kirchhoff erläutert dem Ausschuss kurz die wesentlichen Änderungen:

Herr Kirchhoff erläutert dem Ausschuss kurz die wesentlichen Änderungen an der Satzung:

 

Verlängerung der Strandabschnitte Brodtener Ufer (bis Ende der Steinschüttung)

und Priwall (bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern)

 

Nutzungsänderung des neuen Strandabschnittes Brodtener Ufer (in seiner Gesamtheit Hundestrand, unterteilt in Hundefreilaufstrand und Hundestrand mit Anleinpflicht)

 

Herausnahme des Grünstrandes aus dem Geltungsbereich der Satzung

 

Nutzungsänderung für einen Teilabschnitt des Kurstrandes Travemünde

(abgabefreier Strand am Promenadensteg)

 

Eine Frage von Herrn Reinhardt nach der Nutzung von sogenannten Strandmuscheln beantwortet Herr Kirchhoff. In Travemünde sind Strandmuscheln auch weiterhin zulässig und nicht durch Regelungen in der Satzung eingeschränkt oder untersagt.

 

Herr Meier fragt nach den Zeiten für das Hundeverbot am Strand. Herr Kirchhoff äußert hierzu, dass Hunde vom 01. April bis 30. September nicht mitgeführt werden dürfen. Einzige Ausnahme sind die besonders gekennzeichneten Hundestrände auf Strand- und Priwallseite.

 

Zur Herausnahme des „Grünstrandes“ aus der Strandsatzung sprechen Herr Meier und Herr Kirchhoff. Die Nutzung unterliegt zukünftig den Regelungen der Grünanlagensatzung der Hansestadt Lübeck. Für die Nutzung ergeben sich hieraus keine Veränderungen.

 

Weitere Wortmeldungen bestehen nicht, der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage II beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Ordnung im Strandgebiet des Ostseeheilbades Travemünde (Strandsatzung) wird beschlossen.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Plan_Priwall (1335 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Plan_Travemünde_Brodten (1327 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Plan_Travemünde_Kurstrand (2196 KB)