Auszug - Anfrage von AM Katja Mentz zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2015/02587 AT zu "Fortschreibung der Budgetverträge" vom 26.März 2015  

21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 03.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:47 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2016/03463 Anfrage von AM Katja Mentz zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2015/02587 AT zu "Fortschreibung der Budgetverträge" vom 26.März 2015
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jürgensen beantwortet die Anfrage:

Herr Jürgensen beantwortet die Anfrage:

 

Die Zuschussverträge wurden im letzten Juni in die Bürgerschaft gegeben und von dieser beschlossen.

Alle Zuschussverträge enthalten die Verpflichtung, einen an den TVöD angelehnten Tarifvertrag anzuwenden.

Die Zuschussverträge verpflichten die Träger, Tarifanpassungen aus den von ihnen angewendeten Tarifverträgen unmittelbar und in voller Höhe an die Beschäftigten weiterzugeben. Die Träger haben der Stadt die Umsetzung einmal jährlich nachzuweisen.

Seit Abschluss der Zuschussverträge hat es keine Tarifanpassungen gegeben, so dass noch keine Nachweise erforderlich waren.

Darüber hinaus kann die Stadt jederzeit von den vereinbarten, umfassenden Prüfrechten Gebrauch machen.

Die Anpassung der Budgets an die Tarifsteigerung 2016 ist bisher noch nicht erfolgt. Die notwendigen rechtlichen Regelungen lagen dafür erst Anfang 2016 vor. Zwischenzeitlich hat die Stadt bei den Trägern angefragt, wie sich die Anpassungen der Bezüge bei diesen auswirken, um möglichst eine einheitliche pauschale Regelung für alle Träger zu treffen. Die Rückläufe zu der Anfrage liegen aber noch nicht alle vor. Die Hansestadt Lübeck hat jetzt erinnert und wird ggf. mit den Trägern in Gespräche gehen, deren Rückmeldung bereits vorliegt, die anderen Anpassungen können dann erst später erfolgen.

Wenn sich keine einheitliche pauschale Anpassungsmöglichkeit finden lässt, werden Einzelfallregelungen getroffen werden müssen, was entsprechenden Aufwand auslöst und zeitaufwändig ist.

Zur Finanzierung der Budgets, zu den vertraglichen Verpflichtungen und zum weitere Umgang mit der Umsetzung der budgetierten Verträge sowie zu den tarifvertraglichen Anpassungen sprechen Frau Mentz, Herr Jürgensen, Herr Klüssendorf, Frau Weiher, Herr Weise und Herr Puhle.

Herr Puhle macht den Vorschlag, die Finanzierung, die Umsetzung der Budgetanpassung und die Umsetzung der Tarifänderungen bei den Trägern im Rahmen der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit den anwesenden Trägervertretern im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu besprechen.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis und beschließt einstimmig, wie von Herrn Puhle vorgeschlagen, die nächste Tagesordnung um einen entsprechenden Tagesordnungspunkt zu erweitern.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP_4_3_Vertragliche Regelungen zur Anwendung von Tarifverträgen (323 KB)