Auszug - Soziale Stadt Moisling - Planerische Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/03282 Soziale Stadt Moisling - Planerische Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Selk, Achim
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stüttgen möchte wissen, wie sicher die in der Vorlage beschriebenen Planungen im Bezug auf die neue Mitte in Moisling seien und ob dies im Bauausschuss einmal vorgestellt werden könne

Herr Stüttgen möchte wissen, wie konkret die in der Vorlage beschriebenen Planungen im Bezug auf die „Neue Mitte Moisling seien, und ob dies im Bauausschuss einmal vorgestellt werden könne.

Herr Selk erläutert, dass das IEK als Steuerungsinstrument gelte, welches die Ziele und Maßnahmen für die Stadtteilentwicklung beschreibe, aber noch keine konkreten Planungsaussagen träfe. Eine Umsetzung und konkrete Planung von Einzelmaßnahmen könne es erst nach dem politischen Entschluss zum IEK geben. Dann könne es eine Vorstellung der städtebaulichen Planungen, insbesondere für die „Neue Mitte Moisling“ im Bauausschuss geben.

 

Frau Kaske spricht den Maßnahmenkatalog an und möchte hierzu wissen, in welcher Form, auch im Bezug auf die verschiedenen Prioritäten, eine Abstimmung im Bauausschuss erfolgen werde. Weiterhin sei sie über die gestiegenen Kosten des Quartiermanagement erstaunt und möchte wissen, ob die vorgesehene Einrichtung zum Januar 2016 erfolgt sei.

Herr Selk erklärt, dass sich die Kosten für das Quartiersmanagement im Vergleich zum VU-Bericht höher darstellen, da der Zeitraum der Programmumsetzung auf 2022 erweitert wurde. Die Durchführung eines Quartiermanagements sei eine grundlegende Voraussetzung für die Programmumsetzung. Das Vergabeverfahren zur Durchführung des Quartiermanagements sei formell abgeschlossen, führt Herr Selk weiter aus. Sofern die Zustimmung des Fördermittelgebers zum Mitteleinsatz vorläge, könne eine Beauftragung und Einrichtung des Quartierbüros zum März / April 2016 erfolgen. Bezüglich der Prioritäten der Maßnahmen erläutert er, dass diese im Maßnahmenkatalog des IEK definiert und klar zugeteilt seien.

 

Herr Lötsch spricht die Einbindung des Bauausschusses bei der weiteren Umsetzung von Einzelmaßnahmen an.

Herr Selk weist auf die übliche Vorgehensweise von Vergabeverfahren für Bau- und Planungsmaßnahmen hin.

Herr Senator Boden ergänzt, dass die Einzelmaßnahmen - wie auch in der Vergangenheit - vor ihrer Umsetzung im Bauausschuss diskutiert werden würden.

 

Herr Lötsch spricht die hohen Kosten der Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 105 TEUR an und möchte wissen, auf welcher Grundlage diese entstanden seien.

Herr Selk gibt an, dass dies ein Schätzwert sei, der sich auf den gesamten Zeitraum der Programmumsetzung beziehe. Dieser orientiere sich an den Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen der „Sozialen Stadt“ in Buntekuh eingesetzt wurden. Die Kostenschätzung umfasse diverse Veröffentlichungen, die regelmäßige Vervielfältigungen für die Stadtteilzeitschrift, die Einrichtung einer Homepage und die Durchführung von Veranstaltungen.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, ob es im Bauausschuss noch einen Abschlussbericht zur Reflexion bezüglich der Sozialen Stadt Buntekuh geben werde.

Herr Selk erläutert, dass das Projekt förderrechtlich am 31.12.2015 abgeschlossen worden sei und momentan eine für die Öffentlichkeit bestimmte Broschüre erfasst werde, welche sich allerdings noch im Entwurf befinde.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) Moisling wird zur einheitlichen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling beschlossen und der weiteren Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ verbindlich zu Grunde gelegt.

2. Die aus dem IEK abgeleitete räumliche Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling wird als Maßnahmengebiet gem. § 171e (3) BauGB beschlossen.