Auszug - Anfrage Herr Stolzenberg - Stellungnahmen in Bebauungsplänen  

23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013-2018)
TOP: Ö 9.6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Stolzenberg spricht exemplarisch das B-Plan-Verfahren "Priwall-Waterfront" an und bemängelt den Umgang mit der Stellungnahme der uNB

Herr Stolzenberg spricht exemplarisch das B-Plan-Verfahren "Priwall-Waterfront" an und bemängelt den Umgang mit der Stellungnahme der uNB. Laut Herrn Stolzenberg sei die umfangreiche und fachlich bedeutsame Stellungnahme der Naturschutzbehörde zum Bebauungsplan Waterfront im Abwägungsbericht der Stellungnahmen, der der Bürgerschaft zum Satzungsbeschluss vorgelegt wurde, nicht enthalten. Dies stelle eine Reduktion des Abwägungsmaterials dar, die Einfluss auf die Abwägungsentscheidung durch die Bürgerschaft habe. Er fragt nach, ob es in diesem Fall eine Erklärung der Naturschutzbehörde gebe, dass die Stellungnahme der uNB zurückgenommen worden sei. Weiterhin möchte er wissen, ob der Verzicht auf die Darstellung der Anregungen der Naturschutzbehörde im Abwägungsbericht von der uNB ausdrücklich akzeptiert worden sei oder es sich um ein Versehen in der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials handle. Die Herren Möller und Breitrück erläutern den Verfahrensablauf bei Bebauungsplänen näher. Demnach würden sich Stellungnahmen im Abwägungsbericht wiederfinden. Es könne natürlich sein, dass sich Stellungnahmen im weiteren Ablauf des Verfahrens erübrigen. Es stehe jeder Person frei, Akteneinsicht einzufordern, um sich über alle Details eines Verfahrens zu informieren.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.