Auszug - Verfahrensregeln für Gesellschafterentscheidungen in der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) gem. § 9 Abs. 5 der Hauptsatzung (B.1.1 Lübecker Public Corporate Governance Kodex)  

40. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2015/03291 Verfahrensregeln für Gesellschafterentscheidungen in der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) gem. § 9 Abs. 5 der Hauptsatzung (B.1.1 Lübecker Public Corporate Governance Kodex)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Bearbeiter/-in: Beyer, Jesko
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Für Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) gilt ab sofort folgendes Verfahren:

  1. Der Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck wird fortlaufend über die wirtschaftliche Entwicklung der EZL einschließlich des Inhalts der Quartalsberichte unterrichtet.
  2. In Angelegenheiten, in denen die Gesellschafterversammlung der EZL eine Entscheidung zu treffen hat, wird die jeweilige Angelegenheit dem Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck zur Empfehlung vorgelegt.
  3. Der Bürgermeister legt dem Hauptausschuss vor einer Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der EZL folgende Angelegenheiten zur Beschlussfassung vor:

  diejenigen Beschlüsse, zu denen der Werkausschuss EBL keine vorherige Empfehlung abgegeben hat;

  diejenigen Beschlüsse, bei denen von einer Empfehlung des Werkausschusses abgewichen werden soll.

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

gemäß Beschlussvorschlag.