Vorlage - VO/2015/03291  

Betreff: Verfahrensregeln für Gesellschafterentscheidungen in der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) gem. § 9 Abs. 5 der Hauptsatzung (B.1.1 Lübecker Public Corporate Governance Kodex)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Bearbeiter/-in: Beyer, Jesko
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.01.2016 
40. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
geltende Verfahrensregeln, die abgelöst werden sollen

Für Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) gilt ab sofort folgendes Verfahren:

Beschlussvorschlag

Für Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) gilt ab sofort folgendes Verfahren:

  1. Der Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck wird fortlaufend über die wirtschaftliche Entwicklung der EZL einschließlich des Inhalts der Quartalsberichte unterrichtet.
  2. In Angelegenheiten, in denen die Gesellschafterversammlung der EZL eine Entscheidung zu treffen hat, wird die jeweilige Angelegenheit dem Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck zur Empfehlung vorgelegt.
  3. Der Bürgermeister legt dem Hauptausschuss vor einer Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der EZL folgende Angelegenheiten zur Beschlussfassung vor:

diejenigen Beschlüsse, zu denen der Werkausschuss EBL keine vorherige Empfehlung abgegeben hat;

diejenigen Beschlüsse, bei denen von einer Empfehlung des Werkausschusses abgewichen werden soll.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300: keine rechtlichen Bedenken

3.030: Zustimmung

3.700: Zustimmung, Anregungen eingearbeitet.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die EZL ist eine Eigengesellschaft (100 %) der Hansestadt Lübeck

Begründung

Die EZL ist eine Eigengesellschaft (100 %) der Hansestadt Lübeck. Gesellschaftszweck der EZL sind Abfallentsorgung und Transportleistungen aller Art, insbesondere das Einsammeln, das Befördern, das Sortieren, das Aufbereiten und das Vermarkten von Abfällen und anderen Stoffen sowie der Handel damit, ferner die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft.

Die Beteiligung ist innerhalb der Stadtverwaltung wirtschaftlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) zugeordnet.

Die EZL ist eine kleine Gesellschaft mit überschaubarem Aufgabenbereich. Ein eigener Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nicht. Deshalb greifen die grundsätzlichen Verfahrensregeln für Gesellschafterentscheidungen gemäß § 9 Abs. 5 Hauptsatzung und Abschnitt B.1.1 PCGK (Gesellschaftervotum gemäß Empfehlung des Aufsichtsrats, ansonsten Hauptausschussentscheidung) bei der EZL nicht.

Gemäß § 9 Abs. 5 der Hauptsatzung und Abschnitt B.1.1 PCGK legt der Bürgermeister in einem solchen Fall dem Hauptausschuss einen gesonderten Verfahrensvorschlag für Gesellschafterentscheidungen vor. Im Fall der EZL bestehen bereits Verfahrensregeln (Hauptausschuss, 25.01.2011), die zunächst bis zur Einführung des PCGK gelten sollten (Anlage).

Mit der Neufassung der Verfahrensregeln werden die für die übrigen Gesellschaften geltenden, inzwischen durch PCGK-Einführung und Aufnahme in die Hauptsatzung formal festgeschriebenen Regelungen so weit wie möglich auf die EZL übertragen. An die Stelle eines Aufsichtsrates tritt insoweit der Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck. Der fachliche Bezug zur EZL ist gegeben: Die EZL ist in den Entsorgungsbetrieben bilanziert und als „Tochterunternehmen“ eng mit den EBL verflochten. Die Geschäftsführung der EZL besorgt nebenamtlich der Spartenleiter Abfallwirtschaft.

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Anlagen

  1. geltende Verfahrensregeln, die abgelöst werden sollen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich geltende Verfahrensregeln, die abgelöst werden sollen (48 KB)