Auszug - Finanzierungskonzept der Theater Lübeck gGmbH für die Jahre 2015 bis 2019" vom 20.02.2015 - Antrag der Einwohnerversammlung  

18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018
TOP: Ö 10.21
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2015/03149 Finanzierungskonzept der Theater Lübeck gGmbH für die Jahre 2015 bis 2019" vom 20.02.2015 - Antrag der Einwohnerversammlung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dieser TOP wurde gemeinsam mit dem TOP 8

Dieser TOP wurde gemeinsam mit dem TOP 8.2 gemeinsam beraten.

Beschluss:

Beschluss:

Wir fordern die Bürgerschaft auf, das vorliegende „Finanzierungskonzept der Theater Lübeck gGmbH für die Jahre 2015 bis 2019“ vom 20.02.2015 in seiner gesamten Aussage und zu erwartenden Wirkung abzulehnen.

 

  1. Wir fordern die Bürgerschaft auf, der Theater Lübeck gGmbH eine umfängliche Bestandsgarantie bis zum Finanzjahr 2020 zu geben.
  2. Der Theater Lübeck gGmbH muss eine dynamischen Anpassung der Kostenübernahme durch den Hauptgesellschafter, der Hansestadt Lübeck, gewährleistet werden.
  3. Darüber hinaus wird die Hansestadt Lübeck aufgefordert, sich durch Ihre Vertreter im Landtag einzusetzen, um eine gleichberechtigte Finanzierung der Theater in Schleswig-Holstein zu erreichen.

 Sollte die Arbeit der Vertreter im Landtag hierzu als nicht ausreichend eingestuft  werden, muss die Stadt selbst über ihre Vertreter diese Aufgabe in Ihr               Prioritätenkonzept aufnehmen und vorwärts bringen.

  1. Der Erhalt aller wöchentlichen Theaterspieltage von Donnerstag bis Sonntag ist Sicher zu stellen. (Konzertaufführungen des Symphonieorchesters der Hansestadt Lübeck wie bisher an allen relevanten Sonn- und Montagen)
  2. Kein Verzicht auf zeitgenössisches Theater und Musiktheater in Lübeck, als Voraussetzung für eine lebhafte Theaterkultur in unserer Stadt.
  3. Die Stellen aller am Theater Beschäftigten müssen garantiert werden (Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen)
  4. Die ursprünglich von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geforderte Tariftreue des Theaters muss weiter garantiert werden. Die sich aus den Tarifsteigerungen der für das Theater zuständigen Tarifabschlüsse ergebenden Mehrkosten sind durch den Hauptgesellschafter auszugleichen.
  5. Der sich für das Finanzierungsjahr 2016 ergebende Mehrbedarf an Finanzmitteln für die mit Wirkung vom 01.03.2016 geltend werdenden Tariferhöhungen müssen vom Hauptgesellschafter der Theater Lübeck gGmbH ausgeglichen werden.
  6. Die Außenwirkmöglichkeit des Theaters darf nicht eingeschränkt oder beschränkt werden.

 

Eine Entscheidung zur Zukunft der Theater Lübeck gGmbH ist während der Bürgerschaftssitzung am 26. November 2015 zu fällen.

Der Fortbestand des Theaters in seinem jetzigen Umfang mit einer Bestandsgarantie bis zum Finanzjahr 2020 ist abzugeben.

 

Die Bürgerschaft wird aufgefordert, wie oben beschrieben zu entscheiden.

 

 

 

Die Vorsitzende lässt über die Vorlage punktweise abstimmen:

Die Vorsitzende lässt über die Vorlage punktweise abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 1:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 37

Enthaltungen: 1

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 2 – 5:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 21

Enthaltungen: 1

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 6:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 38

Enthaltungen: 2

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt  7 – 9.

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 20

Enthaltungen: 2

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.