Vorlage - VO/2015/03149  

Betreff: Finanzierungskonzept der Theater Lübeck gGmbH für die Jahre 2015 bis 2019" vom 20.02.2015 - Antrag der Einwohnerversammlung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Wir fordern die Bürgerschaft auf, das vorliegende „Finanzierungskonzept der Theater Lübeck gGmbH für die Jahre 2015 bis 2019“ vom 20

Beschlussvorschlag

Wir fordern die Bürgerschaft auf, das vorliegende „Finanzierungskonzept der Theater Lübeck gGmbH für die Jahre 2015 bis 2019“ vom 20.02.2015 in seiner gesamten Aussage und zu erwartenden Wirkung abzulehnen.

 

  1. Wir fordern die Bürgerschaft auf, der Theater Lübeck gGmbH eine umfängliche Bestandsgarantie bis zum Finanzjahr 2020 zu geben.
  2. Der Theater Lübeck gGmbH muss eine dynamischen Anpassung der Kostenübernahme durch den Hauptgesellschafter, der Hansestadt Lübeck, gewährleistet werden.
  3. Darüber hinaus wird die Hansestadt Lübeck aufgefordert, sich durch Ihre Vertreter im Landtag einzusetzen, um eine gleichberechtigte Finanzierung der Theater in Schleswig-Holstein zu erreichen.

Sollte die Arbeit der Vertreter im Landtag hierzu als nicht ausreichend eingestuft werden, muss die Stadt selbst über ihre Vertreter diese Aufgabe in Ihr Prioritätenkonzept aufnehmen und vorwärts bringen.

  1. Der Erhalt aller wöchentlichen Theaterspieltage von Donnerstag bis Sonntag ist Sicher zu stellen. (Konzertaufführungen des Symphonieorchesters der Hansestadt Lübeck wie bisher an allen relevanten Sonn- und Montagen)
  2. Kein Verzicht auf zeitgenössisches Theater und Musiktheater in Lübeck, als Voraussetzung für eine lebhafte Theaterkultur in unserer Stadt.
  3. Die Stellen aller am Theater Beschäftigten müssen garantiert werden (Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen)
  4. Die ursprünglich von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geforderte Tariftreue des Theaters muss weiter garantiert werden. Die sich aus den Tarifsteigerungen der für das Theater zuständigen Tarifabschlüsse ergebenden Mehrkosten sind durch den Hauptgesellschafter auszugleichen.
  5. Der sich für das Finanzierungsjahr 2016 ergebende Mehrbedarf an Finanzmitteln für die mit Wirkung vom 01.03.2016 geltend werdenden Tariferhöhungen müssen vom Hauptgesellschafter der Theater Lübeck gGmbH ausgeglichen werden.

 

  1. Die Außenwirkmöglichkeit des Theaters darf nicht eingeschränkt oder beschränkt werden.

 

Eine Entscheidung zur Zukunft der Theater Lübeck gGmbH ist während der Bürgerschaftssitzung am 26. November 2015 zu fällen.

Der Fortbestand des Theaters in seinem jetzigen Umfang mit einer Bestandsgarantie bis zum Finanzjahr 2020 ist abzugeben.

 

Die Bürgerschaft wird aufgefordert, wie oben beschrieben zu entscheiden.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Die Einwohnerversammlung hat am 03

Begründung

Die Einwohnerversammlung hat am 03.11.2015 mit Mehrheit den o. g. Antrag von Herrn Tubbesing beschlossen.

 

 


Anlagen