Auszug - Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck  

18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018
TOP: Ö 10.15
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2015/02948 Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Luschas, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Quirder beantragt die Abstimmung in der Fassung des Werkausschusses

BM Quirder beantragt die Abstimmung in der Fassung des Werkausschusses wie folgt:

 

 

Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung - ABS) wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

 

Aufgrund der Anmerkungen im Werkausschuss am 08.10.2015 wurde der Bereich Recht nochmals zu § 11 Abs. 1 ABS um Stellungnahme gebeten. Der Bereich Recht schlägt für § 11 Abs. 1 Satz 2 ABS ersatzweise folgende Formulierung (Satz 2, 3 und 4) vor:

 

„Ab Kenntnis von einer anstehenden Beitragsveranlagung hat der/ die bisherige Eigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte die Hansestadt Lübeck über eine Übertragung des Eigentums oder des Erbbaurechts innerhalb von vier Wochen ab wirksamer Übertragung über diese Änderung der Rechtsverhältnisse zu informieren. Ebenfalls zur Anzeige verpflichtet sind die Rechtsnachfolger des/der bisherigen Eigentümers/in, wenn diese Kenntnis von der anstehenden Beitragsveranlagung haben. Die Anzeige hat innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Eintritt des die Rechtsnachfolge begründenden Ereignisses (z.B. Tod des/der bisherigen Eigentümers/in) durch die Rechtsnachfolger zu erfolgen.“

 

Die o. g. Änderungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 ABS auf Seite 8 der Anlage 2 (Satzungstext) sowie auf Seite 27 der Anlage 3 (Synopse) zur Vorlage VO/2015/02948 werden dem Hauptausschuss und der Bürgerschaft vorgeschlagen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung - ABS) wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

Annahme in der geänderten Fassung

des Werkausschusses:

Einstimmige Annahme

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.