Auszug - Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck  

24. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 08.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:35 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2015/02948 Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Luschas, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Krüger weist auf diverse Unklarheiten in der Formulierung hin

Herr Krüger weist auf Unklarheiten in der Formulierung hin. So beruft er sich auf den

§ 11 „Wechsel der Rechtsverhältnisse“ und zitiert aus dem Vorlagentext. Er bemängelt die kurze Anzeigefrist von zwei Wochen, die bei Nichteinhaltung gemäß § 13 eine angedrohte Ordnungswidrigkeit zur Folge habe. Außerdem könne Herr Krüger keinen eindeutigen Fristbeginn erkennen. Er möchte wissen, ob diese Laufzeit notwendig sei und wenn ja, sollte der Beginn konkret ausgewiesen werden. Außerdem sei er der Auffassung, dass von einem Beitragserhebungsverfahren nur derjenige wissen könne, der auch den Fragebogen der Stadt erhalten habe, nicht beide, also Veräußerer und Erwerber.

 

Herr Dr. Verwey verweist auf die besondere Historie dieser Satzung, die bereits seit Jahren bestehe. Neu eingebrachte Textpassagen seien durch den Bereich Recht geprüft worden. Die Fristsetzung sei eine Sicherstellung der Position der Hansestadt Lübeck im Sinne der Verwaltung und diene nicht der Entgelterzielung über Ordnungsgelder.

 

Der Vorsitzende sieht in dieser Formulierung mangelnde Bürgerfreundlichkeit.

 

Auch Herr Burmester stimmt Herrn Kröger zu.

 

Herr Dr. Verwey erklärt das Verfahren zur Festsetzung der Anschlussbeiträge.

 

Herr Quirder merkt an, dass sich der Verkäufer in der Pflicht befinde, den Käufer rechtzeitig über die Belange zu informieren. Er sieht jedoch die Frist „innerhalb von 2 Wochen“ kritisch und plädiert für Verlängerung.

 

Frau Mählenhoff weist auf die grundsätzliche Anzeigepflicht beim Wechsel der Rechtsverhältnisse eines Grundstückskaufes hin.

 

Herr Senator Möller erklärt sich damit einverstanden, eventuell eine redaktionelle Änderung bei den Fristen vorzunehmen und schlägt eine 4-Wochen-Frist vor. Ob dies jedoch tatsächlich notwendig sei, wolle er vom Bereich Recht prüfen lassen; ebenso die Prüfung hinsichtlich der Wichtigkeit des genauen Fristbeginnes.

 

Herr Quirder würde dies gern in der nächsten Werkausschusssitzung abschließend behandeln und schlägt eine Vertagung vor. Die Bürgerschaftssitzung Ende November 2015 könne dennoch erreicht werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung - ABS) wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Vorlage zur Werkausschusssitzung im November 2015.