Frau Metzner möchte grundsätzlich wissen, warum in dieser Vorlage kein reines Wohngebiet beschlossen werden solle, sondern ein allgemeines Wohngebiet in dem neben Wohnen noch weiter Nutzungen allgemein zulässig seien. Es erscheine nicht plausibel, warum das Baugebiet für andere Nutzungen offen gehalten werde, wenn in der Hansestadt Lübeck doch Wohnungsmangel herrsche.
Frau Ley erläutert anhand des B-Planes, die möglichen weiteren Nutzungen (der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, soziale und gesundheitliche Zwecke), die im Rahmen eines allgemeinen Wohngebietes mit Wohnbebauung einher gehen können, und verweist darauf, dass die geplanten Gebäude im südlichen Bereich, Falkenstraße 41-49 noch im städtischen Besitz seien und eine gewisse Offenheit gewünscht sei, um Variationsmöglichkeiten im Nutzungskonzept zu haben. Beispielsweise könne im Erdgeschossbereich eine Arztpraxis, ein Büro oder ein kleiner Nachbarschaftsladen entstehen. Ebenso sei es beispielsweise denkbar, dass im nördlichen Baukörper ein Cafe oder ähnliches entstehen solle.
Frau Metzner bemängelt, dass mit dieser Aussage die Abwägung nicht passen würde, da dort auf Wohnnutzung hingewiesen wurde. Sie nehme die Erklärung allerdings zur Kenntnis.
Herr Howe möchte wissen, wo Stellplätze für mögliches Publikum / Gäste für eventuelles Gewerbe im Erdgeschoss der Bebauung geschaffen werde, da die Erschließungsstraße gesperrt werde und es keine oberirdischen Parkplätze gäbe.
Frau Ley führt aus, dass es für die Ansiedlung entsprechender Nutzungen kein Konzept gäbe sondern, dass es sich um eine gewünschte planungsrechtliche Offenheit handele. Bei der Aufstellung von B-Plänen sei grundsätzlich eine planerische Zurückhaltung geboten. Konkret weist Frau Ley auf einige öffentliche Parkplätze im nördlichen Bereich des Gebietes und die Planungen für ein Parkhaus unterhalb des Burgfeldes hin.
Herr Howe weist bei der Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachkommunen auf den Einwand auf der Seite 13 (Nr. 11.3) hin. Hier werde von einer maximalen Dreigeschossigkeit gesprochen. Herr Howe möchte hierzu wissen, ob die Staffelgeschosse wirklich nur 75% des Vollgeschosses ausmachen oder bei 80% liegen würden.
Frau Ley erläutert, dass sie die Prozentzahl nicht nennen könne, die maximale Größe der Staffelgeschosse jedoch anhand von Baugrenzen in die Planzeichnung eingetragen sei.
Herr Pluschkell möchte wissen, ob eine gewerbliche Nutzung nur für bestimmte Bauten zugelassen werde und warum man den B-Plan nicht in zwei Pläne aufgeteilt habe, um Wohnnutzung und anderweitige Nutzung zu trennen.
Frau Ley erklärt, dass man in einem B-Plan möglichst wenige Zwangspunkte hereinnehmen solle (gebotene planerische Zurückhaltung), und dass bei den städtebaulichen Rahmenbedingungen das planerische Konzept mit einer Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet aus fachlicher Sicht passend sei.
Herr Pluschkell regt an, dass die Verwaltung in einem B-Plan deutlich zum Ausdruck bringen müsse, was gewollt sei. Bezüglich des eventuell angedachten Cafes an der Nordspitze des Quartiers möchte er wissen, ob auch eine Erreichbarkeit mit Fahrzeugen angedacht sei.
Herr Schröder moniert, dass die Verwaltung oft kritisiert werde, dass die Planungen zu detailliert seien und in diesem Fall die Kritik aufkomme, dass man den B-Plan detaillierter hätte auslegen müssen.
Frau Kaske möchte wissen, wo genau der Uferwanderweg verlaufen solle.
Frau Ley erläutert anhand der Planzeichnung die mögliche Lage innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche und ergänzt, dass die Fläche der Hansestadt Lübeck gehöre, somit könne die Lage des Weges innerhalb der Grünfläche im Rahmen der Ausführungsplanung frei bestimmt werden.
Herr Howe möchte wissen, wo die Bewohner ihre Fahrzeuge parken können, die sich nicht in der Tiefgarage einmieten wollen.
Frau Ley führt aus, dass innerhalb des Baugebietes außer in der Tiefgarage keine weiteren Stellplätze vorgesehen seien, das Vorsehen oberirdischer Stellplätze würde zu Lasten des Landschaftsschutzes und der Ökologie gehen.
Herr Howe möchte weiterhin wissen, ob bereits eine Energieversorgung für das Quartier festgelegt wurde.
Frau Ley erklärt, dass es hierfür noch kein fertiges Konzept vorläge, es allerdings schon Vorgespräche mit den Stadtwerken Lübeck gegeben habe.
Herr Howe möchte wissen, welche ENEF als Maßstab genommen wurde, die aus 2016 oder die momentan gültige.
Herr Lötsch verweist darauf, dass immer die momentan Gültige anzuwenden sei.
Herr Stolzenberg moniert, dass der damalige Hochbauwettbewerb kein städtebaulicher Wettbewerb gewesen sei, und dass eine Viergeschossigkeit sich städtebaulich nicht einfüge, da südlich anschließende Bebauung an der Falkenstraße keine Viergeschossigkeit aufweisen würden. Bedingt durch die gewählte Viergeschossigkeit ergäbe sich die im Bebauungsplan zulässige Unterschreitung der in der LBO-SH geregelten Abstandsflächen, erläutert er weiter.
Herr Stolzenberg möchte wissen, ob es möglich sei, die Auslobung des damaligen städtebaulichen Wettbewerbs dem Protokoll beizufügen, was von Herrn Schröder zugesagt wird (siehe Anlage).
Frau Ley ergänzt, dass auch der Gestaltungsbeirat dem Städtebau zugestimmt habe. Der städtebauliche Entwurf zeichne sich durch Einzelbaukörper aus, die die Sichtbeziehung zur Altstadt ermöglichen. Da der gewählte Städtebau weniger Baumasse aufweise als eine geschlossene Zeilenbauweise, sei die zulässige Geschossigkeit leicht erhöht worden.
Herr Stüttgen möchte die Berechnung im Prüfbericht zum B-Plan bezüglich der Anzahl der Mietwohnungen im Zusammenhang mit der Gesamtmasse erläutert haben, was Frau Ley erklärt.
Frau Metzner spricht die ihrer Meinung nach gegensätzliche Aussagen in den Stellungnahmen der Polizeidirektion (Nr. 5.2) und der Straßenverkehrsbehörde (Nr. 16.4), im Bezug auf den Straßenquerschnitt an.
Frau Ley bestätigt die unterschiedliche fachliche Auffassung der Behörden und erläutert den gewählten Querschnitt, der unter den von der Straßenverkehrsbehörde angeregten Breiten bleibe. Bei Abwägung aller relevanten Belange, wurde der dargestellte Straßenquerschnitt gewählt, u.a auch in Hinblick darauf, dass hier kein Durchgangsverkehr stattfinden werde.
Herr Lötsch möchte wissen, ob es bei der weiteren Fortsetzung des Längsparkens zu weiteren Einschnitten in die Böschung kommen werde, was Frau Ley bestätigt.
Weiter möchte Herr Lötsch wissen, ob im Zuge der Planungen auch eine Einbahnstraße ins Kalkül gezogen wurde.
Frau Ley bestätigt dies und erläutert, dass der Gedanke seitens der Planungen verworfen wurde.
Frau Friedrichsen möchte wissen, wie die Planungen in Bezug auf ein Fitnessstudio in dem Quartier aussehen und wie viele Wohneinheiten (WE) insgesamt angedacht wären.
Frau Ley erläutert, dass Sondernutzungen aus dem allgemein zulässigen Nutzungskatalog genommen wurden und mittels textlicher Festsetzung nur ausnahmsweise zulässig seien. Planungen für ein Fitnessstudio existieren nicht. Es werden rund 100 WE planungsrechtlich ermöglicht.
Frau Friedrichsen möchte weiter wissen, ob in den WE auch Büroräume enthalten seien.
Frau Ley führt aus, dass sich die geschätzte Anzahl der WE auf die insgesamt zulässige Baumasse beziehe, andere Nutzungen würden die erreichbare Anzahl der WE reduzieren.
Auf die Frage von Frau Friedrichsen, wie viele Stellplätze in der Tiefgarage pro WE angedacht wären, antwortet Frau Ley mit einem pro WE, die erforderlichen Stellplätze sind im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Herr Howe möchte noch einmal wissen, ob die Staffelgeschosse maximal 75% der Vollgeschosse ausmachen würden oder die Fläche, die in der Skizze dargestellt sei.
Frau Ley verweist in diesem Zusammenhang auf die Angaben zur Geschossigkeit im B-Plan.
Herr Stolzenberg möchte wissen, ob die Grünfläche der Hansestadt Lübeck gehöre, was Frau Ley bestätigt.
Frau Göhler fragt nach, in welchem Bereich der Straße Spundwände notwendig wären.
Frau Ley erläutert, dass bei der momentanen Planung keine Spundwände angedacht seien, sondern dass man vorgesehen habe, Abstützungen als Sitzstufen auszuführen, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Herr Rosenbohm stellt fest, dass es mehr als 100 Stellplätze geben müsse, wenn die gesamte Bebauung mit einer Tiefgarage unterkellert werde.
Frau Ley führt aus, dass im B-Plan die insgesamt zulässige Ausdehnung der Tiefgarage festgesetzt sei. Die Realisierungsplanung könne unter der Flächenausweisung bleiben.
Herr Dr. Brock möchte wissen, ob es fußläufig möglich wäre, das eventuelle Cafe von der Falkenstraße zu erreichen, was Frau Ley bestätigt.
Herr Stolzenberg stellt folgenden Antrag:
„Die Stellungnahme der Naturschutzbehörde unter Nr. 11.3 im Bezug auf eine maximale Dreigeschossigkeit solle im B-Plan berücksichtigt werden.“
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 4 Stimmen
Gegen den Antrag: 9 Stimmen
Enthaltung: 1 Stimme
Der Bauausschuss lehnt mehrheitlich den Antrag von Herrn Stolzenberg ab.
Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die unveränderte Vorlage: 14 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.