Auszug - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Erbpachtverträge  

17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.16
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:11 Anlass: Sitzung
VO/2015/02971 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transparenz bei Erbpachtverträgen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag wurde aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit nicht behandelt

Der Antrag wurde aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit nicht behandelt.

Beschluss:

Beschluss:

Die Bürgermeister wird aufgefordert, für alle laufenden Erbpachtverträge jeweils spätestens 5 Jahre vor deren bestimmungsgemäßen Vertragsende die betroffenen Erbpächterinnen und Erbpächter anzuschreiben.

 

In den Anschreiben soll darauf hingewiesen werden, wann der Vertrag endet, welche Optionen bezüglich der Verlängerung des Vertrags, eines Ankaufs des Grundstücks und der Beendigung des Vertrags bestehen und von der Verwaltung angeboten werden. Hierbei ist auf die finanziellen Auswirkungen in Bezug auf das betroffene Grundstück konkret einzugehen.

 

Für betroffene Grundstücke, bei denen der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung schon jetzt in weniger als 5 Jahre liegt, werden die Betroffenen spätestens bis zum 31. Dezember 2015 angeschrieben.

 

Der Bürgerschaft ist über die Umsetzung des Beschlusses in der Bürgerschaftssitzung im November 2015 zu berichten.

 

Der Bürgerschaft ist zudem spätestens bis zur Sitzung im September 2016 zu berichten, wie die Verwaltung mit allen bis 2025 auslaufenden Erbpachtverträgen grundsätzlich umgehen will, insbesondere ob und zu welchen Konditionen sie Vertragsverlängerungen anbieten will.