Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Schützenhof (5.660)  

17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.13
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:11 Anlass: Sitzung
VO/2015/02878 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Schützenhof (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

1.)                Der Beschluss der Bürgerschaft vom 26.03.2015 (VO/2015/02336) hinsichtlich der Widmung der Verkehrsfläche ab Steinrader Weg bis Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg (Flurstücke 270/2 und 95/13 tlw. bis zur roten Markierung) siehe Anlage 1 als Geh- und Radweg wird aufgehoben.

2.)                Die Widmung der Verkehrsfläche ab Steinrader Weg bis Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg – betreffend in der Flur 15 der Gemarkung St. Lorenz die Flurstücke 270/2 und 95/13 tlw. bis zur roten Markierung (siehe Anlage 1) – mit einer erstmaligen Einstufung gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße wird beschlossen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.