Vorlage - VO/2015/02878  

Betreff: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Schützenhof (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
07.09.2015 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Plan_Widmung_Schützenhof

1

Beschlussvorschlag

1.)                Der Beschluss der Bürgerschaft vom 26.03.2015 (VO/2015/02336) hinsichtlich der Widmung der Verkehrsfläche ab Steinrader Weg bis Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg (Flurstücke 270/2 und 95/13 tlw. bis zur roten Markierung) siehe Anlage 1 als Geh- und Radweg wird aufgehoben.

2.)                Die Widmung der Verkehrsfläche ab Steinrader Weg bis Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg – betreffend in der Flur 15 der Gemarkung St. Lorenz die Flurstücke 270/2 und 95/13 tlw. bis zur roten Markierung (siehe Anlage 1) – mit einer erstmaligen Einstufung gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße wird beschlossen.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

Der Erschließungsträger,

der Bereich Recht.

Zustimmend.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Diese Vorlage ersetzt in Teilen die von der Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 26

Begründung

Diese Vorlage ersetzt in Teilen die von der Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 26.03.2015 beschlossene Widmung (VO/2015/02336: Widmung Schützenhof, Stand: 03.02.2015), nur betreffend die Teilfläche zwischen dem Steinrader Weg und der Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg bis zur roten Markierung.

Auf der Grundlage des seit dem 23.08.2000 rechtskräftigen Bebauungsplans 04.08.00 – Wisbystraße / Steinrader Weg – und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 28.07.2000 zwischen der Hansestadt Lübeck und der Friedrich Schütt + Sohn Baugesellschaft mbH & Co.KG wurde die Verkehrsfläche Schützenhof im letzten Jahr ausgebaut.

In diesem Zusammenhang wurde die bereits bestehende, nach §57 Abs. 3 StrWG als öffentlich geltende Verkehrsfläche am Steinrader Weg 43 in Richtung Schützenhof verbreitert. Dieser Fläche fehlt die erstmalige Einstufung nach §3 StrWG.

Mit Schreiben vom 17.10. und 15.12.2014 hat der Erschließungsträger die Teilübernahme der Erschließungsanlage Schützenhof gemäß o.g. Vertrag angezeigt. Diese umfasst die Kfz-Umfahrung an der Platzfläche und die eigentliche Straße Schützenhof bis zur Wisbystraße.

Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor, die Eigentumsverschaffung mit Grundbuchumschrift steht teilweise noch aus.

Die Bürgerschaft hatte in ihrer Sitzung vom 26.03.2015 bereits die Widmung der Erschließungsanlage insgesamt beschlossen, für die nachfolgend genannte Teilfläche gemäß Anlage 1 erfolgt jetzt eine neue Widmung:

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

Verkehrsfläche ab Steinrader Weg bis Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg (rote Markierung)

15

270/2, 95/13 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 

Anlage 1 - Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)

Anlagen

Anlage 1 - Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Plan_Widmung_Schützenhof (715 KB)