Auszug - Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen und der Benutzungsordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen  

13. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 5.1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 17.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: VfB Lübeck, VIP-Raum Oldesloer Lounge
Ort: Bei der Lohmühle 13, 23554 Lübeck
VO/2015/02796 Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen und der Benutzungsordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Dieter, Anna-Lena
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Prieur fragt unter Bezug auf § 1 Abs

Herr Prieur fragt unter Bezug auf § 1 Abs. 2 der Entgeltordnung nach einer Regelung für Schadensfälle. Herr Thorn teilt dazu mit, dass die Vermarktung der Ausstattungsgegenstände ausschließlich das Eigentum des Schulträgers umfasse und der Schulträger damit auch für die Instandsetzung verantwortlich sei.

 

Auf Nachfragen von Herrn Prieur erläutert Frau Meyer den § 3 der Entgeltordnung und teilt mit, dass politische Parteien nicht unter die Ermäßigungstatbestände fallen.

 

Zu der Anregung von Herrn Luetkens, durch eine Beförderung der außerschulischen Nutzungen mehr Einnahmen zu erzielen, erläutert Frau Senatorin Weiher, dass eine stärkere Auslastung zu einem höheren Defizit führen würde. Zudem möchte die Hansestadt Lübeck nicht in Konkurrenz zu anderen Anbietern treten. Auf Nachfrage von Herrn Luetkens geht Frau Weiher davon aus, dass eine Abwanderung der bisherigen NutzerInnen durch die Tariferhöhung unwahrscheinlich sei.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen für außerschulische Veranstaltungen und die als Anlage 2 beigefügte Benutzungsordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen werden beschlossen.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und

Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der

rgerschaft mit Stimmenmehrheit bei einer Gegenstimme

gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.