Auszug - CDU/BfL/FDP/Die LINKE/DIE PARTEI-PIRATEN - Interfraktioneller Änderungsantrag zu VO/2015/02663 "Letter of Intent"  

16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018
TOP: Ö 10.2.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
VO/2015/02856 Interfraktioneller Änderungsantrag zu VO/2015/02663 "Letter of Intent"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der BfL Fraktion
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne  Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der FDP Fraktion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dieser TOP wurde bereits gemeinsam mit TOP 5

Dieser TOP wurde bereits gemeinsam mit TOP 5.9. und 10.20 vor den 5er-Tagesordnungspunkten beraten.

 


Beschluss:

Die o.e. Fraktionen lehnen den vorliegenden LOI zur Einrichtung einer EAE mit 600 Flüchtlingen am Bornkamp in Lübeck ab und fordern den Bürgermeister auf, unverzüglich Nachverhandlungen aufzunehmen. Folgende Eckpunkte sollen dabei für Lübeck berücksichtigt werden:

 

-              Die Erstaufnahmeeinrichtung in Lübeck wird aus einer Zentralstelle und mehreren Außenstellen bestehen

-              Dabei sollte die Anzahl der Flüchtlinge weder in der Zentralstelle noch den Außenstelle 200 Personen überschreiten

-              Die Anzahl der notwendigen Außenstellen soll sich in Absprache mit der Hansestadt Lübeck am Bedarf des Landes ausrichten und kann je nach Bedarf variieren

-              Eine mögliche Nachnutzung, die über studentisches Wohnen hinausgeht, soll schon bei der Entscheidungsfindung für Standorte berücksichtigt werden

-              Die Hansestadt Lübeck ist bereit die dafür verfügbaren und geeigneten Flächen, soweit sie sich im Besitz der Hansestadt befinden, zu veräußern

-              Der Bürgermeister wird aufgefordert den Gremien zeitnah nach den hier definierten Kriterien geeignete Flächen für eine EAE und deren Außenstellen vorzuschlagen und erforderliche Verkaufsvorlagen vorzulegen

-              Die Hansestadt erhält ein Vorkaufsrecht, sollte die Landesregierung ihrerseits eine Weiterveräußerung der von der Hansestadt Lübeck erworbenen Flächen planen

-              Weiterhin unterstützt die Hansestadt Lübeck die Landesregierung in den Verhandlungen über Flächen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt in privaten Händen befinden, aber für eine Außenstelle geeignet sind

-              Die Bürgerschaft lehnt die vorliegende Vorlage für den Verkauf des städtischen Grundstückes am Bornkamp ab und fordert den Bürgermeister auf, nach Abschluss seiner Gespräche mit dem Land eine Verkaufsvorlage für eine Einrichtung mit ca. 200 Plätzen am Standort Bornkamp unverzüglich den Gremien entgegen zu bringe

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme in geänderter Fassung:

Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 16