Herr Dr. Verwey verweist auf die bereits in vergangenen Sitzungen vermittelten Informationen zur Strategischen Entwicklung der Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck. Die EBL habe u. a. die Erfahrungen anderer Kommunen genutzt und auf der Basis von insgesamt 27 untersuchten Themen ihre Ideen vorgestellt. Hiermit seien Grundlagen geschaffen worden, um das Unternehmen kurz- und mittelfristig weiterzuentwickeln sowie konkrete Schwerpunkte zu setzen. Diese Vorlage dient als umfangreiche Informationsquelle für die Politik.
Herr Rohlf bemängelt den zeitlichen Ablauf und bemerkt, dass der Werkausschuss seinerzeit die Empfehlung gegeben habe, dass der Lübecker Restmüll weiter auf der MBA verbleibe.
Herr Dr. Verwey bezieht sich auf die seinerzeitige Diskussion im Werkausschuss. Er erklärt, dass die EBL Teil der Verwaltung sei und sich an die Strukturen halten müsse. Die Vorlage sei im Senat vertagt worden, deshalb könne sie erst jetzt im Ausschuss behandelt werden.
Herrn Martens fehlen Details zu einer eventuellen Gebührenauswirkung.
Herr Wiese sieht dies unkritisch und erklärt, dass es sich hierbei um Szenarien und Handlungsempfehlungen handele. Dies seien alles gesammelte Ideen, auf deren Grundlage etwas entwickelt und sodann gearbeitet werden könne. Jeder einzelne Handlungsschritt
müsse als Vorlage in den Ausschuss und werde dann einzeln beschlossen.
Herr Dr. Koß findet positive Inhalte, z. B. die Abholung der E-Geräte aus den Wohnungen.
Er zeigt sich überrascht bezüglich der „Schwarztonnen“.
Zum Thema „Schwarztonnen“ und Barcode sprechen Herr Dr. Verwey und Herr Rohlf.
Herr Rehberg erklärt, dass es sich bei der vorgelegten Ausarbeitung um ein Gesamtwerk einer eigens dafür gegründeten Arbeitsgruppe bei den EBL handele. Die Arbeitsgruppe
bestehe aus EBL-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie aus externen Gutachtern, die
Erfahrungen anderer Kommunen haben mit einfließen lassen. Auch sei eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch die Gutachter erfolgt.
Herr Freitag findet die Ausarbeitung grundsätzlich gut, fragt jedoch, ob es sich um einen
Bericht oder um eine Beschlussvorlage handele. Einen Bericht könne der Ausschuss auch nur zur Kenntnis nehmen. Würde dies ausreichen?
Hierbei wird er von Herrn Büttner unterstützt.
Herr Dr. Verwey möchte primär den Ausschuss informieren, jedoch den Prozess auch anschieben, um ihn zum Abschluss bringen zu können. Hierzu sei eine Handlungsempfehlung des Ausschusses notwendig, um weiter arbeiten und vorangehen zu können.
Herr Burmester stellt den gravierenden Unterschied zwischen Bericht oder Abstimmung über diese Vorlage dar. Es ist eine Vorlage und er ist dagegen, dass man dies zu einem Bericht umwandelt. Nur wenn heute ein Beschluss gefasst werde, könne die EBL weiterarbeiten.
Die Befürchtung von Herrn Freitag, dass etwas in Gang gesetzt werde, könne er nicht teilen. Der Ausschuss müsse Vertrauen in die EBL setzen.
Weiter diskutieren die Herren Martens, Rohlfs und Dr. Verwey.
Herr Dr. Koß bittet um eine textliche Erweiterung des Punktes 2 des Beschlussvorschlages wie folgt: „Dabei sind die Ziele, wie sie in der Ausarbeitung auf Seite 7 des Gutachtens definiert sind, zu Grunde zu legen.“
Herr Freitag stimmt dem Ergänzungsantrag von Herrn Dr. Koß zu und bittet um eine Unterbrechung der Sitzung.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 17:53 Uhr bis 18:00 Uhr.
Nach Wiedereintritt in die Sitzung beantragt Herr Freitag für die CDU-Fraktion außerdem nachfolgende Ergänzung unter Punkt 3 in den Beschlussvorschlag aufzunehmen:
Beschlussvorschlag:
1. Die Ausarbeitung „Strategische Planung Abfallwirtschaft für die Entsorgungsbetriebe
Lübeck“ und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen werden zur Kenntnis
genommen.
2. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck werden beauftragt, die Abfallwirtschaft der
Hansestadt Lübeck im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Ziele der Hansestadt
Lübeck weiter zu entwickeln. Dabei sind die Ziele, wie sie in der Ausarbeitung auf Seite 7
des Gutachtens definiert sind, zu Grunde zu legen. Die Ausarbeitung dient den EBL als
Handlungsleitfaden.
3. Die einzelnen Handlungsempfehlungen sind bis zur Entscheidungsreife weiter zu
verfolgen. Darüber ist im Werkausschuss zu berichten. Dabei ist auch über anstehende
Ausschreibungen, die die Wertgrenze der Betriebssatzung erreichen, zu informieren.
4. Vor einer Umsetzung einzelner Maßnahmen sind in den gemäß Betriebssatzung
zuständigen Gremien entsprechende einzelne Beschlüsse herbei zu führen.