Auszug - Leitfaden "Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck"  

32. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 23.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:35 - 17:29 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02625 Leitfaden "Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende schlägt vor, in den Fassung des Wirtschafts- sowie des Bauausschusses abzustimmen

Der Vorsitzende schlägt vor, in den Fassungen des Wirtschafts- sowie des Bauausschusses abzustimmen. Danach wurde Punkt 1. des Beschlussvorschlages um folgenden Halbsatz ergänzt:

„…wird unter der Maßgabe der Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses zum Konzept „Zukunftsorientierte Stadtentwicklung Lübeck 2030, zur Kenntnis genommen. …“.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Entwurf des Leitfadens „Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck“ (siehe Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

2.                Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III bzw. ggf. vorgezogener Zielabweichungsverfahren den Leitfaden zur Grundlage ihrer regional- und landesplanerischen Beurteilung zu machen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag

in ergänzter Fassung
zu entscheiden.