Auszug - DIE PARTEI-PIRATEN: Ton- und Bildaufzeichnungen öffentlicher Sitzungen der Bürgerschaft und seiner Ausschüsse mit live Übertragung im Internet (liegt bereits vor)  

16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018
TOP: Ö 5.12
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 25.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
VO/2015/02508 Ton- und Bildaufzeichnungen öffentlicher Sitzungen der Bürgerschaft und seiner Ausschüsse mit live Übertragung im Internet
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN Bearbeiter/-in: Zander, Anica
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag wurde aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit nicht behandelt

Der Antrag wurde aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit nicht behandelt.

Beschluss:

Beschluss:

1.)

„Wir nehmen Bezug auf das Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene (Drs. 18/1040). https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1000/drucksache-18-1040.pdf und beantragen, die Hauptsatzung der Stadt Lübeck um folgenden Passus zu ergänzen:

Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen öffentlicher Sitzungen der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen sind zulässig.“

2.)

Weiterhin möge die Bürgerschaft beschließen:

„Die Bürgerschaft spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass künftig deren Sitzungen und die der Ausschüsse live im Internet übertragen werden und zeitversetzt, innerhalb einer Woche, dort mindestens bis zur nächsten Sitzung abrufbar gemacht werden.

3.)

Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für Übertragungen und Bereitstellung des öffentlichen Teils von Bürgerschaftssitzungen im Internet zu prüfen; die nötigen technischen Voraussetzungen und finanziellen Aufwendungen zu prüfen; auf der Grundlage der Prüfergebnisse einen Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Übertragung und Bereitstellung von Bürgerschaftssitzungen im Internet zu erarbeiten und dem Hauptausschuss der Bürgerschaft zeitnah vorzulegen.“