Vorlage - VO/2015/02508  

Betreff: Ton- und Bildaufzeichnungen öffentlicher Sitzungen der Bürgerschaft und seiner Ausschüsse mit live Übertragung im Internet
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN Bearbeiter/-in: Zander, Anica
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.03.2015 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 zurückgestellt   
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

1

Beschlussvorschlag

1.)

„Wir nehmen Bezug auf das Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene (Drs. 18/1040). https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1000/drucksache-18-1040.pdf und beantragen, die Hauptsatzung der Stadt Lübeck um folgenden Passus zu ergänzen:

Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen öffentlicher Sitzungen der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen sind zulässig.“

 

2.)

Weiterhin möge die Bürgerschaft beschließen:

„Die Bürgerschaft spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass künftig deren Sitzungen und die der Ausschüsse live im Internet übertragen werden und zeitversetzt, innerhalb einer Woche, dort mindestens bis zur nächsten Sitzung abrufbar gemacht werden.

 

3.)

Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für Übertragungen und Bereitstellung des öffentlichen Teils von Bürgerschaftssitzungen im Internet zu prüfen; die nötigen technischen Voraussetzungen und finanziellen Aufwendungen zu prüfen; auf der Grundlage der Prüfergebnisse einen Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Übertragung und Bereitstellung von Bürgerschaftssitzungen im Internet zu erarbeiten und dem Hauptausschuss der Bürgerschaft zeitnah vorzulegen.“

 

Im März vergangenen Jahres hat der Schleswig-Holsteinische Landtag auf Antrag aller Fraktionen beschlossen, dass auch in den kommunalen Parlamenten der Fortschritt einziehen soll

Begründung

Im März vergangenen Jahres hat der Schleswig-Holsteinische Landtag auf Antrag aller Fraktionen beschlossen, dass auch in den kommunalen Parlamenten der Fortschritt einziehen soll. Und zwar dadurch, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien oder die Gemeinde mit dem Ziel der Veröffentlichung prinzipiell zulässig sind. In Zeiten stetig sinkender Wahlbeteiligung und steigender Politikverdrossenheit ist es notwendig, die Politik wieder näher zu den Menschen zu bringen. Dies müssen sich über alle sie betreffenden Angelegenheiten auf möglichst einfache Weise umfassen und zeitnah informieren können. Ebenfalls stellen bisher Berichterstattungen in den Medien die Diskussions- und Entscheidungsprozesse nur gefiltert und verkürzt dar.

Die Möglichkeit, Sitzungen der Bürgerschaft und deren Ausschüsse online, via Live-Streaming, zu übertragen kommt dem Interesse und dem Recht der Menschen nach ungefilterter Information in modernster Weise nach. Nur die wenigsten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ist aufgrund beruflicher, familiärer oder anderer Verpflichtungen zeitlich möglich, persönlich an Sitzungen teilzunehmen. Demgegenüber verfügen heute aber viele Menschen über einen – oftmals sogar auch mobilen – Internetzugang.

Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich auch an den Folgetagen oder später über die Diskussionen informieren wollen, weil sie beispielsweise erst nach einer Woche vom Thema erfahren haben oder am Sitzungstag keine Zeit haben, soll auch ein späterer Abruf ermöglicht werden. Die Einrichtung eines derartigen Live-Streams sowie des Angebots zum nachträglichen Abruf soll mit diesem Antrag angestoßen werden.

Des Weiteren ist ein Live-Stream der Ausschusssitzungen ein wichtiger Schritt hin zur Barrierefreiheit. Sehbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leseschwäche  wird so die Möglichkeit zur teilhabe am politischen geschehen gegeben. Auch Menschen mit anderen Beeinträchtigungen könnten von dieser Art der Veröffentlichung profitieren.

Dieser Antrag ist ein Ja zu Offenheit, Transparenz und Teilhabe.

 

 


Anlagen