Auszug - Leitfaden "Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck"  

16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018
TOP: Ö 10.9
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
VO/2015/02625 Leitfaden "Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Entwurf des Leitfadens „Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck“ (siehe Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

2.                Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III bzw. ggf. vorgezogener Zielabweichungsverfahren den Leitfaden zur Grundlage ihrer regional- und landesplanerischen Beurteilung zu machen.

 

Die Vorlage wird in der ergänzten Fassung (s

Die Vorlage wird in der ergänzten Fassung (s. TOP 10.9.1) abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme in ergänzter Fassung

Ja-Stimmen: 41

Nein-Stimmen: 7

 

(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei).