Auszug - B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - erneuter Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 01.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02672 B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - erneuter Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/01735
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe spricht seine Befürchtung aus, dass mit dem erneuten Auslegungsbeschluss die alten Einwände nicht mehr berücksichtigt werden

Herr Howe spricht seine Befürchtung aus, dass mit dem erneuten Auslegungsbeschluss die alten Einwände nicht mehr berücksichtigt werden.

Herr Lötsch weist auf die Aussage der Verwaltung hin, dass diese Einwände alle gültig blieben. Dies wird von Frau Lorenzen noch einmal bestätigt.

 

Herr Howe spricht folgende, aus seiner Sicht problematische Aspekte an:

  • Die Radwegführung auf der Promenade
  • Die Umwandlung von Waldfläche in Parkfläche
  • Die Zweischiffigkeit
  • Die Höhe der Sonderbauten am Wasser
  • Vertragliche Vereinbarungen mit Mecklenburg-Vorpommern über das Risiko der Beschädigung der Dünen

 

Frau Lorenzen erläutert die Fragen von Herrn Howe folgendermaßen:

  • Der Radweg ist auch heute schon durch den Wald ausgeschildert. Die Promenade soll vorrangig dem Fußgängerverkehr dienen
  • Die Umwandlung von Teilen der Waldflächen in einer Tiefe von 30 m in eine öffentliche Grünfläche wurde als Kompromiss festgesetzt, um einerseits bestehende Bäume zu erhalten und andererseits Bauflächen in dem ansonsten von Bebauung frei zu haltenden Waldabstand errichten zu können. Dies ist bereits auf dem Nachbargrundstück der gewerblichen Ferienhaussiedlung praktiziert worden
  • Die Zweischiffigkeit wurde bereits im Rahmen der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Abwägung von der Bürgerschaft abgelehnt
  • Die Höhe der Sonderbauten wurde bereits um 3,50 m auf 19,00 m üNN reduziert, ob diese Höhe auch wirklich erreicht werde, wird der Wettbewerb zeigen

 

Herr Stolzenberg merkt an, dass die bereits im Rahmen der ersten Offenlegung abgegeben Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu dienen sollten, den Mitgliedern des Bauausschusses einen Überblick über die Einwendungen zu verschaffen. Daher müsse der Bauausschuss nun auch den ersten Entwurf einer Abwägung der Verwaltung bekommen.

Herr Stolzenberg führt weiter aus, dass ihm die rund 600 Stellungnahmen der Öffentlichkeit noch nicht bekannt seien und er sich erst nach Einsicht in diese ein Bild machen könne. Er müsse wissen, was die Bürger wollen, bevor er etwas beschließen könne.

Herr Lötsch weist auf die nächste Vorlage zum Satzungsbeschluss hin, in der sämtliche Einwände aus beiden Beteiligungsverfahren als Abwägungsempfehlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Er sieht es als nicht sinnvoll an, alles zweimal zu diskutieren.

 

Herr Dr. Brock verweist darauf, dass die öffentliche Beteiligung wie vorgesehen durch die Verwaltung stattfinden werde.

 

Herr Senator Boden erläutert, dass die Änderungen, die die Grundzüge der Planung beträfen, mit dieser erneuten Auslegung zur Beteiligung vorgelegt werden und sämtliche Bedenken im Rahmen der Satzungsbeschlussvorlage mit eingearbeitet würden. Auch die Ergebnisse der FFH-Prüfung sowie die Abstimmung mit Mecklenburg-Vorpommern sei hier berücksichtigt. Er ruft den Bauausschuss auf, heute hier die erneute Offenlage zu beschließen.

 

Herr Stolzenberg merkt ein weiteres Mal an, dass er die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt haben möchte.

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, warum nur bei drei der vier Sonderbauten im Erdgeschoss eine Nutzung als Ferienwohnung ausgeschlossen sei.

Frau Lorenzen erklärt, dass diese Einschränkungen bei den drei Sonderbauten auch nur zur Promenade hin gelten würden, um dort Geschäfte anzusiedeln. Im vierten Gebäude sind auch Ferienwohnungen im Erdgeschoss zulässig, die besonders barrierefrei ausgebildet werden sollen.

 

Herr Howe möchte wissen, ob bei der Auslegung alle Gutachten einzusehen seien, was ihm seitens der Verwaltung bestätigt wird.

Weiterhin möchte Herr Howe wissen, ob die Hansestadt Lübeck bezüglich des Risikomanagements im Hinblick auf die durch den Tourismus gefährdeten Strandabschnitte einen Vertrag mit Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen habe oder ob nach einem Zeitraum von etwa drei Jahren ein Monitoring erstellt werde.

Frau Lorenzen weist auf die langen Verhandlungen hin, bei denen es zu einer Einigung der UNB der Hansestadt Lübeck und der von Nordwest Mecklenburg gekommen sei, mit dem Ergebnis, dass keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten seien. 2016 vor Inbetriebnahme der Ferienwohnungen des Projektes Priwall Waterfront eine gemeinsame Bestandsaufnahme des Zustandes der Strand- und Dünenbereiche stattfinden.

 

Sollten nach der Inbetriebnahme Schäden auftreten bzw. der Zustand sich verschlechtern, sind weitere Untersuchungen, z.B. eine Befragung der Strandbesucher durchzuführen, um festzustellen, wer Verursacher sein könnte. Es wird ein Vertrag zwischen der Hansestadt und Herrn Hollesen geschlossen, der regelt, dass im Falle von durchzuführenden Maßnahmen die PW AG die dafür erforderlichen Kosten zu tragen hat.

 

Herr Stolzenberg spricht die abgelehnte Zweischiffigkeit an, und regt in diesem Zusammenhang an, sich erneut darüber Gedanken zu machen, da die Hansestadt Lübeck auch eine Hafenstadt sei, die auf so etwas nicht verzichten könne.

 

Bezüglich der vier Sonderbauten, merkt Herr Stolzenberg an, dass diese nicht verträglich seien. Er stellt den Antrag, dass die vier Sonderbauten aus dem B-Plan herausgenommen werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            4 Stimmen

Gegen den Antrag:                            11 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            11 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            4 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - ; der in der Zeit vom 23.07. bis 22.08.2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen hat, ist in Teilen geändert worden.
  2. Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - erstellten Auswertungsbericht zu den nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB (Zeitraum 15.09. bis 16.10.2014) eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
  3. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlage 2 und 5) gebilligt.

4.              Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

5.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.