Auszug - B-Plan 33.06.00 - Mecklenburger Landstraße 49 - 67 - (ehem. Krankenhaus Priwall); Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 01.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02670 B-Plan 33.06.00 - Mecklenburger Landstraße 49 - 67 - (ehem. Krankenhaus Priwall); Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg sieht in dem hier vorliegenden B-Plan einen direkten Zusammenhang zu dem Projekt Priwall-Waterfront

Herr Stolzenberg sieht in dem hier vorliegenden B-Plan einen direkten Zusammenhang zum Projekt Priwall-Waterfront. Er möchte wissen, warum die Kosten für die Planung von der Hansestadt Lübeck getragen werden und nicht, wenigstens teilweise, vom Investor.

Herr Senator Boden weist auf das öffentliche Interesse hin, bei dem die Hansestadt Lübeck selber für die Planungskosten aufkommen müsse. Weiter erläutert Herr Senator Boden, dass bisher auch noch kein möglicher Betreiber bekannt sei und spricht in diesem Zusammenhang die möglichen Einnahmen an.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob bei der Aufzählung der künftigen baulichen Entwicklung und Nutzung des Grundstücks eine Priorisierung erfolgt sei und wie realistisch eine Umsetzung zu bewerten wäre.

Frau Lorenzen verweist auf die in 2013 stattgefundene Interessenbekundung für einen Nahversorgungsmarkt hin und führt weiter aus, dass man davon ausgehen könne, dass dies vor zwei Jahren gezeigte Interesse, auch für die Jahre 2015 und 2016 gelten werde.

 

Herr Howe möchte wissen, was mit der momentan von der Hansestadt Lübeck betriebenen Kita im ehemaligen Pförtnerhaus passiere, da seiner Meinung nach hier rückläufige Zahlen zu verzeichnen seien.

Frau Lorenzen teilt mit, dass hier noch eine Abstimmung erfolgen werde, man aber prüfen werde, ob dieses Gebäude erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt werden könne.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, wie weit die nächste Nahversorgung auf dem Landweg in Richtung Mecklenburg-Vorpommern von hier entfernt sei.

Herr Senator Boden verweist auf den in Dassow befindlichen Discounter.

 

Frau Metzner beantragt eine Ergänzung der Hausnummern im Übersichtsplan, was durch die Verwaltung zugesagt werde.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob ggf. gegenüber der Seefahrtsschule in der Wiekstraße das dortige anscheinend freie Grundstück auch zur Nutzung zur Verfügung stehe.

Frau Lorenzen verweist auf die Lage, dieses hier im B-Plan aufgezeigten Grundstückes, welches sowohl an der Hauptstraße liege und auch fußläufig von den dortigen Ferienhäusern gut erreichbar sei.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage mit der Ergänzung von Frau Metzner abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die ergänzte Vorlage:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan 33.06.00, „Mecklenburger Landstraße 49 – 67“ aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 33.06.00 sollen die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Flächen der Häuser 1 bis 3 (ehemaliges Krankenhaus Priwall) festgelegt werden. (Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe Pkt. 4 der beiliegenden Begründung.)

2.              Der Aufstellungsbeschluss und die Aufstellung sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll erfolgen.

5.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird ein externes Planungsbüro beauftragt.