Vorlage - VO/2015/02670  

Betreff: B-Plan 33.06.00 - Mecklenburger Landstraße 49 - 67 - (ehem. Krankenhaus Priwall); Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
01.06.2015 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anl-1_B-33-06-00-AUFST-BESCHL-Übersichtsplan
Anl-2_33-06-00_Begründung_Aufstellb_2015-05-04

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Beschlussvorschlag

1.              Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan 33.06.00, „Mecklenburger Landstraße 49 – 67“ aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 33.06.00 sollen die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Flächen der Häuser 1 bis 3 (ehemaliges Krankenhaus Priwall) festgelegt werden. (Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe Pkt. 4 der beiliegenden Begründung.)

2.              Der Aufstellungsbeschluss und die Aufstellung sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll erfolgen.

5.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird ein externes Planungsbüro beauftragt.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.830 Kurbetrieb Travemünde

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.041 Fachbereichsdienste FB IV

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

4.511 Städtische Kindertageseinrichtungen

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.651 Gebäudemanagement

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Pkt. 7.1 der Begründung)

 

Siehe Anlage 2

Begründung

Siehe Anlage 2

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Anlagen

1              Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2     Begründung zum Aufstellungsbeschluss

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl-1_B-33-06-00-AUFST-BESCHL-Übersichtsplan (252 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anl-2_33-06-00_Begründung_Aufstellb_2015-05-04 (117 KB)