Auszug - SPD/BÜ 90-Die Grünen/ DIE LINKE/ Die Partei-Piraten/BM Böhm - Austauschblatt zu VO/2015/02589 Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zu den Freihandels- abkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) EU/USA CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement? EU/KANADA TISA (Trades in Services Agreement) - plurilaterales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen Klare und faire Regeln für Handelsabkommen TTIP / CETA ? sonst "Nein!"  

15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.3.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 21.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
VO/2015/02702 Austauschblatt zu VO/2015/02589Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zu den Freihandels- abkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) EU/USA CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement? EU/KANADA TISA (Trades in Services Agreement) - plurilaterales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen
Klare und faire Regeln für Handelsabkommen TTIP / CETA ? sonst "Nein!"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN
   Fraktionslos
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen BM Jansen und BM Fürter

Hierzu sprechen BM Jansen und BM Fürter.

Beschluss:

Beschluss:

Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Bü90/DIE GRÜNRN, DIE LINKE,

PARTEI-PIRATEN und BM Bruno Böhm beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Wir treten ein für eine globale Handels- und Investitionsschutzpolitik, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert - also eine globale Handelspolitik, die den Menschen dient und nicht der Wirtschaft. Dazu sind globale soziale und ökologische Richtlinien nötig, die dafür sorgen, dass Preise und Märkte auch die wahren Kosten widerspiegeln und diese nicht auf sozial Schwache oder die Umwelt abgewälzt werden.

 

2. Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten bieten nur dann die Grundlage zu wirtschaftlichem Erfolg und zu fairem, nachhaltigem Wirtschaften, wenn die Rahmenbedingungen klar benannt, transparent verhandelt und eingehalten werden. Verhandlungsmandate sowie Vertragstexte sind ab dem Entwurfsstadium der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

3. In die öffentliche Daseinsvorsorge darf durch Regelung in Handelsabkommen nicht eingegriffen werden. Die nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften haben insbesondere bei der Freien Wohlfahrtspflege Gestaltungsspielraum, der nicht eingeschränkt werden darf. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und Strukturen der öffentlichen

Daseinsvorsorge darf nicht eingeschränkt werden. Rekommunalisierungen müssen möglich bleiben.

 

4. Arbeitnehmerrechte wie Mitbestimmungsrechte sowie Betriebsverfassungsrecht und Tarifautonomie dürfen nicht beschnitten werden! (gestrichen: „..sondern müssen…)

 

5. Verbraucherschutz-, Sozial-, Datenschutz- und Umweltschutzstandards dürfen nicht abgesenkt werden. Ziel muss vielmehr sein, die jeweils höheren Standards der

Vertragspartner einzuführen, diese abzusichern und technische, ökologische und soziale Entwicklungen zukünftig auch mit neuen Rechtssetzungen demokratisch gestalten zu können. Unabdingbar ist die Sicherung des in den europäischen Verträgen verankerten Vorsorgeprinzips. Es darf nicht durch scheinbare Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Standards angegriffen oder ausgehebelt werden.

 

6. Die Deregulierung der Märkte muss gestoppt werden, um gemeinwohlorientierte Aufgaben nicht weiter auszuhöhlen. Die gesellschaftliche Übereinkunft zur öffentlichen Finanzierung von Bildung, Kultur und auch öffentlich-rechtlichen Medien trägt wesentlich zur Sicherung von Zugang und Vielfalt in Bildung und Kultur bei. Dazu gehören der Schutz der Urheber und 9. Die Bürgerschaft der Hansestadt auch die öffentliche direkte und indirekte Förderung von Bildungs- und Kultureinrichtungen.

 

 

7. Mit der Etablierung eines Systems der regulatorischen Kooperation besteht die Gefahr, dass tief in die staatlichen Souveränität und die demokratischen Rechte in der EU und in den Mitgliedstaaten eingegriffen wird. Freihandelsabkommen sind unter den Zustimmungsvorbehalt des Europäischen Parlaments sowie der europäischen Mitgliedsstaaten und der regionalen Parlamente zu stellen. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bittet die Landesregierung, hierauf im Bundesrat hinzuwirken.

 

8. Sogenannte Investitionsschutzvorschriften wie Investor-Staat-Schiedsverfahren sind in Abkommen mit Drittstaaten nicht akzeptabel. Jegliche Form einer Sondergerichtsbarkeit ist abzulehnen. Die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind in Handelsverträgen besser zu berücksichtigen.

 

Lübeck fordert den Bürgermeister als Vertreter beim Städtetag auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass diese bei den Abstimmungen zu TTIP und CETA den Abkommen nicht zuzustimmen, wenn sie den oben genannten Anforderungen nicht vollständig entspricht.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen: 27             

Nein-Stimmen: 17             

Enthaltungen: 2