Vorlage - VO/2015/02702  

Betreff: Austauschblatt zu VO/2015/02589Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zu den Freihandels- abkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) EU/USA CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement? EU/KANADA TISA (Trades in Services Agreement) - plurilaterales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen
Klare und faire Regeln für Handelsabkommen TTIP / CETA ? sonst "Nein!"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN
   Fraktionslos
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
21.05.2015 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Bü90/DIE GRÜNRN, DIE LINKE,

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Bü90/DIE GRÜNRN, DIE LINKE,

PARTEI-PIRATEN und BM Bruno Böhm beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

 

1. Wir treten ein für eine globale Handels- und Investitionsschutzpolitik, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert - also eine globale Handelspolitik, die den Menschen dient und nicht der Wirtschaft. Dazu sind globale soziale und ökologische Richtlinien nötig, die dafür sorgen, dass Preise und Märkte auch die wahren Kosten widerspiegeln und diese nicht auf sozial Schwache oder die Umwelt abgewälzt werden.

 

 

2. Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten bieten nur dann

die Grundlage zu wirtschaftlichem Erfolg und zu fairem, nachhaltigem Wirtschaften, wenn die

Rahmenbedingungen klar benannt, transparent verhandelt und eingehalten werden.

Verhandlungsmandate sowie Vertragstexte sind ab dem Entwurfsstadium der Öffentlichkeit

zugänglich zu machen.

 

 

3. In die öffentliche Daseinsvorsorge darf durch Regelung in Handelsabkommen nicht

eingegriffen werden. Die nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften haben

insbesondere bei der Freien Wohlfahrtspflege Gestaltungsspielraum, der nicht eingeschränkt

werden darf. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und Strukturen der öffentlichen

Daseinsvorsorge darf nicht eingeschränkt werden. Rekommunalisierungen müssen möglich

bleiben.

 

 

 

 

4. Arbeitnehmerrechte wie Mitbestimmungsrechte sowie Betriebsverfassungsrecht und

Tarifautonomie dürfen nicht beschnitten werden! (gestrichen: „..sondern müssen…)

 

 

5. Verbraucherschutz-, Sozial-, Datenschutz- und Umweltschutzstandards dürfen nicht

abgesenkt werden. Ziel muss vielmehr sein, die jeweils höheren Standards der

Vertragspartner einzuführen, diese abzusichern und technische, ökologische und soziale

Entwicklungen zukünftig auch mit neuen Rechtssetzungen demokratisch gestalten zu

können. Unabdingbar ist die Sicherung des in den europäischen Verträgen verankerten Vorsorgeprinzips. Es darf nicht durch scheinbare Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Standards angegriffen oder ausgehebelt werden.

 

 

6. Die Deregulierung der Märkte muss gestoppt werden, um gemeinwohlorientierte Aufgaben

nicht weiter auszuhöhlen. Die gesellschaftliche Übereinkunft zur öffentlichen Finanzierung

von Bildung, Kultur und auch öffentlich-rechtlichen Medien trägt wesentlich zur Sicherung

von Zugang und Vielfalt in Bildung und Kultur bei. Dazu gehören der Schutz der Urheber und 9. Die Bürgerschaft der Hansestadt auch die öffentliche direkte und indirekte Förderung von Bildungs- und Kultureinrichtungen.

 

 

7. Mit der Etablierung eines Systems der regulatorischen Kooperation besteht die Gefahr, dass tief in die staatlichen Souveränität und die demokratischen Rechte in der EU und in den Mitgliedstaaten eingegriffen wird. Freihandelsabkommen sind unter den Zustimmungsvorbehalt des Europäischen Parlaments sowie der europäischen Mitgliedsstaaten und der regionalen Parlamente zu stellen. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bittet die Landesregierung, hierauf im Bundesrat hinzuwirken.

 

 

8. Sogenannte Investitionsschutzvorschriften wie Investor-Staat-Schiedsverfahren sind in

Abkommen mit Drittstaaten nicht akzeptabel. Jegliche Form einer Sondergerichtsbarkeit ist

abzulehnen. Die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind in

Handelsverträgen besser zu berücksichtigen.

 

 

Lübeck fordert den Bürgermeister als Vertreter beim

Städtetag auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass diese bei den

Abstimmungen zu TTIP und CETA den Abkommen nicht zuzustimmen, wenn sie den oben

genannten Anforderungen nicht vollständig entspricht.


Begründung

 

 

 


Anlagen