Auszug - Antrag zu Top 5.3 /VO2015/02441 Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zu den Freihandels- abkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) EU/USA CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement? EU/KANADA TISA (Trades in Services Agreement) - plurilaterales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen Klare und faire Regeln für Handelsabkommen TTIP / CETA ? sonst "Nein!"  

14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.3.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:42 Anlass: Sitzung
VO/2015/02589 SPD/ BÜ 90-DIE GRÜNEN - Antrag zu Top 5.3 /VO2015/02441 Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zu den Freihandels- abkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) EU/USA CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement? EU/KANADA TISA (Trades in Services Agreement) - plurilaterales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen
Klare und faire Regeln für Handelsabkommen TTIP / CETA ? sonst "Nein!"
(vertagt am 26.03.2015)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Bearbeiter/-in: Otte, Christine   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Märkte und die globale Wirtschaft brauchen Regeln.

 

2. Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten bieten nur dann

die Grundlage zu wirtschaftlichem Erfolg und zu fairem, nachhaltigem Wirtschaften, wenn die

Rahmenbedingungen klar benannt, transparent verhandelt und eingehalten werden.

Verhandlungsmandate sowie Vertragstexte sind ab dem Entwurfsstadium der Öffentlichkeit

zugänglich zu machen.

 

3. In die öffentliche Daseinsvorsorge darf durch Regelung in Handelsabkommen nicht

eingegriffen werden. Die nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften haben

insbesondere bei der Freien Wohlfahrtspflege Gestaltungsspielraum, der nicht eingeschränkt

werden darf. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und Strukturen der öffentlichen

Daseinsvorsorge darf nicht eingeschränkt werden. Rekommunalisierungen müssen möglich

bleiben.

 

4. Arbeitnehmerrechte wie Mitbestimmungsrechte sowie Betriebsverfassungsrecht und

Tarifautonomie dürfen nicht beschnitten werden! (gestrichen: „..sondern müssen…)

 

5. Verbraucherschutz-, Sozial-, Datenschutz- und Umweltschutzstandards dürfen nicht

abgesenkt werden. Ziel muss vielmehr sein, die jeweils höheren Standards der

Vertragspartner einzuführen, diese abzusichern und technische, ökologische und soziale

Entwicklungen zukünftig auch mit neuen Rechtssetzungen demokratisch gestalten zu

können.

 

6. Die Deregulierung der Märkte muss gestoppt werden, um gemeinwohlorientierte Aufgaben

nicht weiter auszuhöhlen. Die gesellschaftliche Übereinkunft zur öffentlichen Finanzierung

von Bildung, Kultur und auch öffentlich-rechtlichen Medien trägt wesentlich zur Sicherung

von Zugang und Vielfalt in Bildung und Kultur bei. Dazu gehören der Schutz der Urheber und

auch die öffentliche direkte und indirekte Förderung von Bildungs- und Kultureinrichtungen.

 

7. Es musst sichergestellt werden, dass Vereinbarungen bezüglich einer „regulatorischen

Kooperation“ im Rahmen von Handelsabkommen nicht den Handlungsspielraum der

nationalen Parlamente bei der Setzung von Rechtsnormen einschränken.

Freihandelsabkommen sind unter den Zustimmungsvorbehalt des Europäischen Parlaments

sowie der europäischen Mitgliedsstaaten und der regionalen Parlamente zu stellen. Die

Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bittet die Landesregierung, hierauf im Bundesrat

hinzuwirken.

 

8. Sogenannte Investitionsschutzvorschriften wie Investor-Staat-Schiedsverfahren sind in

Abkommen mit Drittstaaten nicht akzeptabel. Jegliche Form einer Sondergerichtsbarkeit ist

abzulehnen. Die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind in

Handelsverträgen besser zu berücksichtigen.

 

9. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck fordert den Bürgermeister als Vertreter beim

Städtetag auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass diese bei den

Abstimmungen zu TTIP und CETA den Abkommen nicht zuzustimmen, wenn sie den oben

genannten Anforderungen nicht vollständig entspricht.

 

Der Antrag wurde gemeinsam mit dem TOP 3

                            Der Antrag wurde gemeinsam mit dem TOP 5.3 vertagt.