Auszug - Stellungnahme zur Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Änderungsantrag zu VO/2014/02156 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG), hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.610)  

14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.12.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:42 Anlass: Sitzung
VO/2015/02512 Stellungnahme zur Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Änderungsantrag zu VO/2014/02156 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG), hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bartels-Fließ, Annette
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Anlass:

Als Voraussetzung für die Wiederherstellung historischer Baufluchten in der Braun-, Fisch- und Alfstraße sowie für die Herstellung schmaler Straßenräume in Einhäuschen Querstraße und Gerade Querstraße ist neben der Aufstellung des Bebauungsplanes die Einziehung derjenigen Verkehrsflächen erforderlich, die künftig bebaut werden sollen.

Die entsprechende Vorlage VO/2014/02156 zur Einziehung ist in der Bürgerschaftssitzung am 27.11.2014 vor späterer Beschlussfassung in der Bürgerschaft zunächst in den Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege überwiesen worden. Zur Beratung im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege wurde ein interfraktioneller Änderungsantrag gestellt, der das Ziel hat, die Krumme Querstraße in ihrem historischen Verlauf wieder herzustellen und zwischen Krumme Querstraße und Gerade Querstraße eine öffentliche Grünfläche und Parkplätze anzulegen. Der Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage mit den Änderungen des interfraktionellen Antrags zu beschließen.

 


                                                                                                                Die Bürgerschaft nimmt                                                                                                                               Kenntnis.