Auszug - Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorlage "Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030" (VO/2014/01797)  

14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.11.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:42 Anlass: Sitzung
VO/2015/02550 Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorlage "Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030" (VO/2014/01797)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Empfehlung:

Empfehlung:

 

„Im Beschlussvorschlag wird:

 

der Absatz 1.b. ersetzt durch:

  

Im Geschosswohnungsbau sind vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.

 

ein Absatz 1.d. eingefügt:

 

Angesichts des Umstands, dass bereits heute knapp 40 % des Lübecker Stadtgebiets als Natur- und Landschaftsschutzgebiete unterschiedlicher Qualität ausgewiesen sind, wird derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutzgebiete gesehen. Neue naturschutzrechtlich geschützte Gebiete (Freiräume) sind nur noch dann auszuweisen, wenn hierfür an anderer Stelle geringwertigere Schutzgebiete und Freiflächen aufgehoben und als Kompensationsflächen für Wohnen und Gewerbe freigegeben werden.

 


nach 2. eingefügt:

 

3.              Die durch die Bürgerschaftsbeschlüsse VO/2015/02327 und VO/2015/02373
beauftragten B-Pläne sind umzusetzen. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird zweijährlich  fortgeschrieben.

 

4.             In Suchräumen im Bereich von Kleingärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizon mit den jeweiligen Kleingartenvereinen Einvernehmen erzielt wurde.

 

In der Begründung wird auf Seite 3 im 7. Absatz „Die Konfliktflächen W 11 (Vorwerker Friedhof), W 20 (Teutendorfer Siedlung) und“ gestrichen und durch „Die Konfliktfläche“ ersetzt.

 

In Anlage 3 werden die Gebiete:

 

W 9 „Erweiterung Hagenkoppel“,

W 20 „Neue Teutendorfer Siedlung (westlicher Teil)“,

W 21 „Howingsbrook“,

G 3 „Verkehrsübungsplatz“,

G 14 „Erweiterung Roggenhorst“

nach Kategorie 1 gehoben.

 

G 6 „Schanzenberg“ wird nach Kategorie 2 gehoben.

 

G 10 „Moisling“ ist im Suchraum für Wohn- und Gewerbegebiete in Teilbereichen vorzusehen.

 

Das ehemalige Travag Gelände in der Schlutuper Straße als W 22 „Travag Gelände“ in die Kategorie 1 aufgenommen.

 

Wird die Kategorie 3 – Wohnbauflächen gestrichen.

 

Wird die Kategorie 3 – Gewerbeflächen gestrichen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Die Bürgerschaft nimmt                             Kenntnis.