Auszug - Anfrage Jan Lindenau: Änderung der Entgeltordnung städtischer Kindertagesstätten  

28. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 21.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02576 Anfrage Jan Lindenau: Änderung der Entgeltordnung städtischer Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage des Vorsitzenden berichtet Frau Senatorin Weiher über eine beim Innenministerium eingeholte Auskunft zu der in Lübeck praktizierten Beteiligung der Elternvertretungen

Herr Lindenau stellt folgende Anfrage:

 

Die Bürgerschaft hat am 27.11.2014 die 9. Änderung der Entgeltordnung vom 28.02.05 in der Fassung des 8. Nachtrags vom 14.10.2013 (Kindergartenjahr 2015/2016) beschlossen. Hierzu folgende Fragen:

 

Gem. § 18 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
(Kindertagesstättengesetz - KiTaG) wirkt bei der Festsetzung der Elternbeiträge der Beirat der Kindertageseinrichtungen mit.

 

  1.                   Wie und in welchem Umfang hat eine Mitwirkung des Beirates bei der Erstellung der Vorlage stattgefunden?
  2.                   Weshalb ist die Mitwirkung uns ggf. Stellungnahme des Beirates nicht der Entscheidungsvorlage beigefügt worden?

 

Wenn keine Mitwirkung des Beirates stattgefunden hat:

 

  1.                   Mit welchen Auswirkungen rechnet die Hansestadt Lübeck für die Rechtskraft der Entgeltsatzung?
  2.                   Ist der Hansestadt Lübeck die Stellungnahme des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 22.09.2014 bekannt, in der die Einschätzung vertreten wird, dass eine Entgeltordnung, an der der Beirat nicht mitgewirkt hat, nichtig ist? (dieser Anfrage beigefügt)

 

Kontrolle der freien Träger:

 

  1.                   Kontrolliert die Hansestadt Lübeck die Freien Träger, in wieweit die Bestimmungen des KitaG § 17 Elternvertretung  und § 18 Beirat durch die Träger eingehalten werden?
  2.                   Wenn ja, mit welchem Ergebnis
  3.                   Wenn nein, weshalb nicht

 

 

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden berichtet Frau Senatorin Weiher über eine beim Sozialministerium eingeholte Auskunft zu der in Lübeck praktizierten Beteiligung der Elternvertretungen.

 

Der Vorsitzende bittet, die Auskunft dem Protokoll beizufügen.

 

(Anmerkung des Protokolls: Die e-Mail des Sozialministeriums vom 20.4.2015 ist dem Protokoll beigefügt.)

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

Die Anfrage ist beantwortet.

             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SozMin. betr. KiTa-Beirat (72 KB)