Auszug - Verkauf von Wohngrundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind  

27. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 24.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02568 Verkauf von Wohngrundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende verweist auf die hierzu vorliegende Austauschvorlage

Der Vorsitzende verweist auf die hierzu vorliegende Austauschvorlage.

 

Eine Nachfrage von Frau Mählenhoff zu den zu erwartenden Verkaufserlösen beantwortet Herr Senator Schindler mit ca. 3,78 Mio €.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verkaufsaktion (vgl. Bürgerschaftsbeschluss vom 26.11.2009, Anlage 3) von Wohngrundstücken wird bis zum 31.12.2016 zu folgenden geänderten Konditionen neu aufgenommen:
     
  2. Der Beschlusspunkt 1 des Bürgerschaftsbeschlusses vom 26.11.2009 wird für den unter Ziffer 1  genannten Zeitraum wie folgt geändert:
    Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wird bis 31.12.2016 allen Erbbauberechtigten städtischer Wohngrundstücke
    - deren Erbbaurechtsverträge noch mindestens 20 Jahre laufen,
    - die keine automatische Wertsicherungsklausel enthalten und
    - deren Nutzung nicht mehr als zwei Wohneinheiten beinhaltet oder
    - im Erbbaurechtsvertrag oder durch Zusatzvereinbarung eine gewerbliche Ver-
      mietung / Nutzung vereinbart worden ist,

die Möglichkeit des Ankaufs des Grundstückes, soweit ein öffentliches Interesse nicht entgegensteht, gegeben.
Soweit ein Verkauf von nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilten Erbbaurechten erfolgen soll, wird ein möglicher Abschlag nur gewährt, wenn alle Wohnungserbbauberechtigten gemeinsam erwerben.

Auf dem Bodenwert des unbelasteten Grundstückes wird ein Abschlag gewährt in Höhe von:
a) 17,5 %              bei einer Rendite von 0,1 – 0,75 %
b) 12,5 %              bei einer Rendite von 0,76 – 1,5 %

c)   7,5 %              bei einer Rendite von 1,51 – 2,5 %
 

  1. Nach Abschluss ist der Bürgerschaft ein zusammenfassender Bericht über den Verlauf und Ergebnis der Verkaufsaktion vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.