Auszug - Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: hier: Einziehung von öffentlichen Teilflächen des Havemeisterwegs (5.660).
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
2. Die Einziehungsabsicht ist öffentlich bekannt zu machen und den Plan zur Einsicht auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme.
(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt
dem Original der Niederschrift bei)