Auszug - Austauschvorlage zur Vorlage VO/2014/02040: Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.660)  

14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.12
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:42 Anlass: Sitzung
VO/2014/02156 Austauschvorlage zur Vorlage VO/2014/02040: Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/02040
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Beteiligt:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Bearbeiter/-in: Schott, Ralf   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen: Senator Boden, BM Howe

Hierzu sprechen: Senator Boden, BM Howe

 

BM Böhm beantragt, die Vorlage gemäß der Empfehlung des Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zu behandeln.

 

Die Sitzung wird in der Zeit von 22:11 Uhr bis 22.21 Uhr unterbrochen.

 

Es sprechen weiterhin: BM Aberle, BM Wegner, Senator Boden, BM Howe und BM Mählenhoff.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

1.              auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wie folgt zu verfahren:

1.1              Einziehung der gemäß Anlage 4 gekennzeichneten Teilflächen der Braun-, Fisch- und Alfstraße, Gerade Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße.

1.2              Teileinziehung für die Abschnitte der Braun- und Fischstraße jeweils zwischen An der Untertrave und Einhäuschen Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße gemäß Anlage 5 mit einer 24stündigen Beschränkung der Widmung auf Fußgängerverkehr und berechtigten Fahrverkehr der Straßenkategorie C1.

2.              das bestehende Verkehrskonzept Lübecker Altstadt (Anlage 2) wie folgt zu ändern :

2.1              Umgestaltung der Braunstraße in dem Abschnitt zwischen An der Untertrave und Lederstraße zur Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs (Anlage 3).

2.2              Einrichtung der Gerade Querstraße zwischen Alf- und Fischstraße als Einbahnstraße.

2.3              Einrichtung der Einhäuschen Querstraße zwischen Fisch- und Braunstraße als Einbahnstraße.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen: 33             

Nein-Stimmen: 12             

Enthaltungen: 0             

 

(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der

Niederschrift bei)