Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Schützenhof (5.660)  

14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:42 Anlass: Sitzung
VO/2015/02336 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
hier: Schützenhof (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 2 wird beschlossen:

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

Schützenhof mit Platzfläche

15

1318, 1320, 96/102

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

Geh- und Radweg Schützenhof ab Steinrader Weg bis Platzfläche

15

96/115, 270/2, 95/13

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4 StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme.

 

 

(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.)