Vorlage - VO/2015/02336  

Betreff: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
hier: Schützenhof (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.03.2015 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.03.2015 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 2_Plan_Widmung_Schützenhof

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 2 wird beschlossen:

Beschlussvorschlag

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 2 wird beschlossen:

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

Schützenhof mit Platzfläche

15

1318, 1320, 96/102

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

Geh- und Radweg Schützenhof ab Steinrader Weg bis Platzfläche

15

96/115, 270/2, 95/13

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4 StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

x

Der Erschließungsträger

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

 

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: Das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1) – entfällt -

 

Auf der Grundlage des seit dem 23

Begründung

Auf der Grundlage des seit dem 23.08.2000 rechtskräftigen Bebauungsplans 04.08.00 – Wisbystraße/Steinrader Weg – und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 28.07.2000 zwischen der Hansestadt Lübeck und der Friedrich Schütt + Sohn Baugesellschaft mbH & Co.KG wurde die Verkehrsfläche Schützenhof im letzten Jahr ausgebaut.

In diesem Zusammenhang wurde der bereits bestehende, nach §57 Abs. 3 StrWG als öffentlich geltende Weg am Steinrader Weg 43 in Richtung Schützenhof verbreitert. Diesem Weg fehlt die erstmalige Einstufung nach §3 StrWG.

Mit Schreiben vom 17.10. und 15.12.2014 hat der Erschließungsträger die Übernahme der Erschließungsanlage Schützenhof gemäß o.g. Vertrag angezeigt. Diese umfasst sowohl das als Geh- und Radweg beschilderte Teilstück ab Steinrader Weg 43 bis zur Platzfläche Schützenhof, als auch die Kfz-Umfahrung an der Platzfläche und die eigentliche Straße Schützenhof bis zur Wisbystraße.

Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor, die Eigentumsverschaffung mit Grundbuchumschrift steht teilweise noch aus.

Die Widmung umfasst folgende Flächen gemäß Anlage 2:

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

Schützenhof mit Platzfläche

15

1318, 1320, 96/102

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

Geh- und Radweg ab Steinrader Weg bis Platzfläche Schützenhof

15

96/115, 270/2, 95/13

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen, entfällt

Anlagen

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen, entfällt

Anlage 2 – Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2_Plan_Widmung_Schützenhof (1123 KB)