Vorlage - VO/2015/02336
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Beschlussvorschlag
Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 2 wird beschlossen:
Gemarkung: St. Lorenz | Flur: | Flurstücke: |
Schützenhof mit Platzfläche | 15 | 1318, 1320, 96/102 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Gemarkung: St. Lorenz | Flur: | Flurstücke: |
Geh- und Radweg Schützenhof ab Steinrader Weg bis Platzfläche | 15 | 96/115, 270/2, 95/13 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4 StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | x | Der Erschließungsträger Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein
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Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: Das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996. |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) – entfällt - |
Begründung
Auf der Grundlage des seit dem 23.08.2000 rechtskräftigen Bebauungsplans 04.08.00 – Wisbystraße/Steinrader Weg – und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 28.07.2000 zwischen der Hansestadt Lübeck und der Friedrich Schütt + Sohn Baugesellschaft mbH & Co.KG wurde die Verkehrsfläche Schützenhof im letzten Jahr ausgebaut.
In diesem Zusammenhang wurde der bereits bestehende, nach §57 Abs. 3 StrWG als öffentlich geltende Weg am Steinrader Weg 43 in Richtung Schützenhof verbreitert. Diesem Weg fehlt die erstmalige Einstufung nach §3 StrWG.
Mit Schreiben vom 17.10. und 15.12.2014 hat der Erschließungsträger die Übernahme der Erschließungsanlage Schützenhof gemäß o.g. Vertrag angezeigt. Diese umfasst sowohl das als Geh- und Radweg beschilderte Teilstück ab Steinrader Weg 43 bis zur Platzfläche Schützenhof, als auch die Kfz-Umfahrung an der Platzfläche und die eigentliche Straße Schützenhof bis zur Wisbystraße.
Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor, die Eigentumsverschaffung mit Grundbuchumschrift steht teilweise noch aus.
Die Widmung umfasst folgende Flächen gemäß Anlage 2:
Gemarkung: St. Lorenz | Flur: | Flurstücke: |
Schützenhof mit Platzfläche | 15 | 1318, 1320, 96/102 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Gemarkung: St. Lorenz | Flur: | Flurstücke: |
Geh- und Radweg ab Steinrader Weg bis Platzfläche Schützenhof | 15 | 96/115, 270/2, 95/13 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen, entfällt
Anlage 2 – Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 2_Plan_Widmung_Schützenhof (1123 KB) |