Auszug - Bebauungsplan 05.33.02 - Hochstraße / Josephinenstraße - Teilungs- und Auslegungsbeschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02348 Bebauungsplan 05.33.02 - Hochstraße / Josephinenstraße -
Teilungs- und Auslegungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg möchte wissen, warum eine Teilung des Gebietes notwendig war

Herr Stolzenberg möchte wissen, warum eine Teilung des Gebietes notwendig war.

Frau Biermann erläutert, dass dieses Teilgebiet vorgezogen wurde, da es ein konkretes Vorhaben hierfür gibt. Die Veränderungssperre gilt zwar für das gesamte Gebiet, Anlass für die Veränderungssperre war jedoch ein Vorhaben, in dem südlichen, gewerblich geprägten Teilbereich auf dem Grundstück, auf dem nun der Autohausneubau errichtet werden soll.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                                          15 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Beschluss:

Beschluss:

1.              Am 17.05.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 05.33.02 – Schwartauer Landstraße / Havelstraße als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB vom Bauausschuss gefasst. Der Bebauungsplan soll künftig geteilt werden. Das Verfahren für den südlichen Teilbereich (Gewerbegebiet – Grundstücke Hochstraße 82, 82a, 84 und 86 sowie Josephinenstraße 27-45) wird mit der Nummer 05.33.02 weitergeführt. Der Bebauungsplan erhält den Titel – Hochstraße / Josephinenstraße -. Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss soll der neue Geltungsbereich auch Teile der Hoch- und Josephinenstraße einbeziehen. Das Verfahren für den im Aufstellungsbeschluss enthaltenen nördlichen Teilbereich (Stadtteilzentrum – Grundstücke Schwartauer Landstraße 2, 4, 6, 6a sowie Havelstraße 6) wird als Bebauungsplan 05.33.03 – Schwartauer Landstraße / Havelstraße - zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. Beide Bebauungspläne werden im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die beiden Teilbereiche sind im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.