Vorlage - VO/2015/02348
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Beschlussvorschlag
1. Am 17.05.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 05.33.02 – Schwartauer Landstraße / Havelstraße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB vom Bauausschuss gefasst. Der Bebauungsplan soll künftig geteilt werden. Das Verfahren für den südlichen Teilbereich (Gewerbegebiet – Grundstücke Hochstraße 82, 82a, 84 und 86 sowie Josephinenstraße 27-45) wird mit der Nummer 05.33.02 weitergeführt. Der Bebauungsplan erhält den Titel – Hochstraße / Josephinenstraße -. Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss soll der neue Geltungsbereich auch Teile der Hoch- und Josephinenstraße einbeziehen. Das Verfahren für den im Aufstellungsbeschluss enthaltenen nördlichen Teilbereich (Stadtteilzentrum – Grundstücke Schwartauer Landstraße 2, 4, 6, 6a sowie Havelstraße 6) wird als Bebauungsplan 05.33.03 – Schwartauer Landstraße / Havelstraße - zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. Beide Bebauungspläne werden im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die beiden Teilbereiche sind im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße - sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: |
| Die Beteiligung der Bereiche erfolgt im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f. GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja |
| X | Nein (Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 8 der Begründung) |
Begründung
siehe Anlage 5
Anlagen
1 Übersichtsplan
2 Bebauungsplan 05.33.02, Entwurf zur öffentlichen Auslegung (verkleinertes Planoriginal, DIN-A3)
3 Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug, DIN-A3)
4 Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)
5 Begründung zum Bebauungsplan 05.33.02, Entwurf zur öffentlichen Auslegung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 Übersichtsplan (453 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 Bebauungsplan 05.33.02 (Planoriginal) (8046 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 Teil A - Planzeichnung mit Legende (DIN A3) (554 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4 Teil B - Text (DIN A4) (158 KB) | ||
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5 | öffentlich | Anlage 5 Begründung zum Bebauungsplan 05.33.02 (692 KB) |