Auszug - Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: hier: Einziehung von öffentlichen Teilflächen des Havemeisterwegs (5.660).
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Freitag möchte wissen, ob es durch diese Maßnahme nun zu einer Vermehrung oder zu einer Reduzierung von Parkplätzen komme.
Frau Gutzeit erläutert, dass es sich hierbei bislang um einen Rad- und Fußweg handele, bei dem keine Parkplätze zur Verfügung stünden. Demzufolge würden die Parkmöglichkeiten anschließend erhöht werden.
Herr Stüttgen möchte wissen, ob der Weg anschließend weiter für die Öffentlichkeit nutzbar bleibe, was ihm seitens der Verwaltung bestätigt wird.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 15 Stimmen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
2. Die Einziehungsabsicht ist öffentlich bekannt zu machen und den Plan zur Einsicht auszulegen.